Die starke Stellung der kommunalen Selbstverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Planungshoheit (Bauleitplanung und örtliche Landschaftsplanung), bedeutet ein hohes Maß an unmittelbarer Verantwortung der Kommunen für den Zustand und die Entwicklung der Umweltschutzgüter Luft und Klima, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen sowie menschliche Gesundheit. Damit ist gleichzeitig die Chance gegeben, auf Nutzungsrechte für Boden, Wasser und Luft entsprechend eigener Wertvorstellungen direkt entscheidenden Einfluß zu nehmen, um Produktion und menschliche Verhaltensweisen umweltschonender zu gestalten. Hierbei stellen die gesetzliche wie die kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Plänen, Programmen, konkreten Projekten und Produkten zentrale politische Instrumente zur Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung der knappen Umweltgüter dar. Umweltpolitik verfolgt seit jeher den Grundsatz, Emissionen an der Quelle zu begrenzen. Emissionsstand ards können aber allein nicht sicherstellen, daß eine gewünschte bzw. akzeptable Umweltqualität erreicht wird. Deshalb müssen sie auf regionaler und kommunaler Ebene durch eine Feinsteuerung mit Immissionsstandards und Tiefendifferenzierung ergänzt werden (RSU 1987, T. 83). Gerade die kommunale Ebene ist zuständig und geeignet, Ziele für die Aufnahmekapazität der Umwelt (Trägerfunktion) zu entwickeln und umzusetzen.

Zur Vorbereitung und Auswahl entsprechender Entscheidungen fehlen jedoch oftmals geeignete Bewertungskriterien und -maßstäbe. Diese Bewertungsmaßstäbe können rational abgeleitete Umweltqualitätsziele (UQZ) liefern. Zwar existieren aufgrund europäischer, bundes- und landespolitischer Normen (z.B. Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über die Durchführung der UVP) bereits zahlreiche und für die kommunale Ebene mehr oder weniger verbindliche Bewertungsmaßstäbe, jedoch sind diese im Sinne der Gewährleistung einer langfristig wirksamen Umweltvorsorge oft sehr ergänzungsbedürftig. Das gilt sowohl für eine inhaltliche Ausdifferenzierung der Schutzgüter einschließlich ihrer Wechselbeziehungen als auch für die transparente, logische Begründung sowie die praktische Handhabbarkeit.

Somit stellen die überörtlich vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe lediglich rahmensetzende Mindeststandards für weitergehende kommunale Zielformulierungen und entsprechende Umsetzungen in Verwaltungshandeln dar. Auf der wichtigen kommunalen Handlungsebene mangelt es aber nicht selten an ausreichendem Fachwissen zur Konkretisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen, wie es für eine rechtssichere Bearbeitung von Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

Die Arbeitsgemeinschaft Umweltqualitätsziele des UVP-Fördervereins, die sich seit 1987 mit dem Thema Umweltqualitätsziele befaßt, hat sich der oben dargestellten Problematik angenommen und einen Entwurf für ein Anforderungsprofil erstellt.

Das Anforderungsprofil zur Aufstellung kommunaler Umweltqualitätsziele möchte die Bemühungen in Städten und Gemeinden um eine konsequente Verwirklichung von vorsorgeorientiertem Umweltschutz verbunden mit der langfristigen Sicherung einer guten Lebensqualität für die Bürger/innen unterstützen. Es enthält zum einen inhaltliche Anforderungen und Empfehlungen, die anspruchsvolle kommunale Umweltqualitätsziele berücksichtigen sollten. Zum anderen werden Anforderungen und Empfehlungen zum Aufstellungsverfahren aufgestellt. Als Anforderungen werden solche Eigenschaften gekennzeichnet, die die Arbeitsgemeinschaft für notwendig hält, darüber hinaus wünschenswerte Eigenschaften sind als Empfehlungen formuliert. Außerdem werden punktuell konkrete Vorschläge zu einzelnen Schutzgütern unterbreitet, jedoch sind letztendlich die für die kommunale Planung gültigen Umweltqualitätsziele in kontinuierlicher Diskussion zwischen den zuständigen Akteuren in Politik, Verwaltung und Wissenschaft sowie der interessierten Öffentlichkeit zu definieren, damit eine entsprechende Akzeptanz gesichert werden kann. Es ist also nicht möglich, sie pauschal vorzugeben. Allerdings ist es durchaus möglich, die Vorgehensweise zu ihrer Aufstellung zu rationalisieren und zu vereinheitlichen sowie Anregungen in Form von Beispielen zu geben. Dieses will das Anforderungsprofil tun.

Die Arbeit der AG Umweltqualitätsziele fußt auf Erfahrungen verschiedener Kommunen mit der Aufstellung und Anwendung von Umweltqualitätszielen. Ausgewertet wurden insbesondere die Erfahrungen der Städte Hagen, Hamm, Hannover, Kiel, Lübeck, Wiesbaden und des Landkreises Osnabrück.

Im Rahmen der kommunalpolitisch sicherlich kontrovers geführten Diskussion um anspruchsvolle UQZ sollten folgende prinzipielle Gesichtspunkte stets berücksichtigt werden:

  • Demokratische Legitimation der Planung verbessert ihre Steuerungsfunktion und somit die Planungsrationalität sowie -effizienz.
  • Dazu gehört auch die nachträgliche Erfolgskontrolle und die konzeptionelle Berücksichtigung von Korrekturmöglichkeiten, falls das Planungsziel nicht erreicht wurde.
  • Verantwortungsbewußt zukunftsorientierte Kommunalpolitik begreift die UVP und das Setzen verbindlicher UQZ nicht als Hemmnis, sondern als grundlegende Voraussetzung für die lokale Entwicklung.
  • Anspruchsvolle UVPs mit klar definierten UQZ tragen zu Planungssicherheit bei und beschleunigen Genehmigungsverfahren.
  • Umweltschutzmaßnahmen bewirken mittel- und vor allem langfristig erhebliche finanzielle Entlastungen für die öffentlichen Haushalte und das Gesundheitsversicherungssystem. Zahlreiche aktuelle Untersuchungen z.B. des Umweltbundesamtes über ökonomische Schäden durch Zerstörung und Beeinträchtigung der Umwelt belegen deutlich, daß die nachträgliche Sanierung weit höhere gesellschaftliche Kosten verursacht als die Vorsorge. Als markantestes Beispiel sei hier nur die Altlastenproblematik erwähnt.

Es soll nicht verkannt werden, daß bei der aktuellen Haushalts- und Personalsituation in den Kommunen die Erstellung eines anspruchsvollen Umweltqualitätsziel-Konzepts auf Schwierigkeiten stößt, weil es sich um eine freiwillige # Aufgabe handelt. Die o.g. Vorteile sollten aber überwiegen. Die Kommunen, die über ein solches Konzept verfügen, haben die Erfahrung gemacht, daß damit Zeit zu sparen ist.

Stand der Entwicklung

Der Begriff "Umweltqualität" ist eine Übertragung aus dem amerikanischen "Environmental Quality". Eine allgemein anerkannte Definition gibt es jedoch nicht. Es besteht lediglich Konsens darüber, daß der Begriff wissenschaftliche Informationen mit gesellschaftlichen Zielen und Werthaltungen verbindet (Summerer 1988) und somit inhaltlich einem permanenten Wandel unterworfen ist (vgl. RSU 1987, Tz. 79).

Die aktuelle Diskussion wurde ausgelöst durch einen Ad hoc-Arbeitskreis der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, dessen Arbeiten im Bericht "Wechselseitige Beeinflussung ..." (ARL 1987) dokumentiert sind. Uppenbrink u. Knauer (1987) definieren darin Umweltqualitätsziele als "immissionsbezogene Ziele einer gesetzlich, politisch-programmatisch oder fachlich-wissenschaftlich definierten Qualität der Umwelt oder Teilen davon" (55).

Der zweite Anstoß kam aus dem Umweltgutachten 1987 des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen. Der Rat stellt fest, daß die Forderung nach sektor- und stoffübergreifenden Umweltqualitätszielen, die die gewünschte Beschaffenheit der Umwelt wiedergeben, unerfüllbar ist, weil es keinen Umweltgesamtindikator, sondern nur Indikatorsysteme geben kann (Tz. 75). Ausgehend von Schwutzwürdigkeits- und Gefährdungsprofilen, die bislang noch nicht existieren, sollen Ziele und Standards gesetzt werden.

Aufbauend auf diese Arbeiten wurde im Auftrag des Umweltbundesamts das Gutachten "Umweltqualitätsziele für die ökologische Planung" erarbeitet (Fürst et al. 1989). Gegenstand des Gutachtens ist

  • die in Wissenschaft und Praxis diskutierten und in der Praxis verwendeten Umweltqualitätsziele und -standards so weit wie möglich zu erfassen;
  • die Standards auf Validität, Aussagekraft und Verwendbarkeit sowie praktische Verwendungszusammenhänge zu untersuchen;
  • die Standards zu systematisieren;
  • zu prüfen, ob und wie Standards im Wege einer systematischen Zusammenstellung ("Handbuch") für die Praxis der Umweltverträglichkeitsprüfung, des Raumordnungsverfahrens, der Landschafts- und Regionalplanung sowie für Fachplanungen verfügbar gemacht werden können;
  • Probleme der politischen Festlegung von Umweltqualitätsstandards aufzuzeigen und strategische Hinweise zur institutionalisierten Konsensfindung über solche Standards zu geben;
  • weiterführenden Forschungsbedarf zu benennen.

Umweltqualitätsziele lassen sich nach Fürst et al. (1989, 9) wie folgt charakterisieren:

  • "Sie sind an Rezeptoren oder Betroffenen, nicht an Verursachern orientiert. Der Begriff 'immissionsbezogen' geht hier nicht weit genug, weil Umweltqualitätsziele sich nicht nur auf stoffliche Qualitäten beziehen.
  • Sie beziehen sich immer auf Ausschnitte der Umwelt, weil eine Gesamtqualität in einem Ziel nicht operational abbildbar ist.
  • Sie stellen durch die Benennung eines Schutzgutes einen Schritt zur Konkretisierung und Operationalisierung von Leitbildern dar.
  • Sie verbinden wissenschaftliche Information mit gesellschaftlicher Werthaltung, die beide untrennbarer Bestandteil von Umweltqualitätszielen sind.
  • Sie beziehen sich auf die konkrete Situation und sind dadurch nicht direkt auf andere Fälle zu übertragen.
  • Sie bestehen aus einer inhaltlichen, einer räumlichen und ggf. auch einer zeitlichen Angabe.
  • Sie beschreiben den erwünschten Grad der Ausschöpfung von Umweltfunktionen".

"Umweltqualitätsziele geben also bestimmte, sachlich, räumlich und ggf. zeitlich definierte Qualitäten von Ressourcen, Potentialen oder Funktionen an, die in konkreten Situationen erhalten oder entwickelt werden sollen." (ebd.)

Qualifizierte Umweltqualitätsziele werden aus allgemeineren Aussagen abgeleitet. Diese können als Leitlinien oder Grundsätze bezeichnet werden, die wiederum auf (noch allgemeineren) Leitbildern fußen, die derjenige, der die Umweltqualitätsziele formuliert, verfolgt. Umweltqualitätsziele operationalisieren die Leitlinien auf der Grundlage eines Leitbilds im Hinblick auf die konkrete Situation ein Stück weit. Ohne die Benennung von Leitbilder und Leitlinien stehen Qualitätsziele im leeren Raum. Sie können dennoch meist nicht direkt umgesetzt werden, sondern bedürfen der weiteren Operationalisierung, insbesondere wenn Rechtsfolgen greifbar sein sollen. Dieses geschieht durch Übernahme oder Ableitung von Umweltqualitätsstandards, soweit die dazu nötigen Parameter und Indikatoren standardisierbar sind. Das ist nicht bei allen Indikatoren der Fall. "Wenn Umweltqualität ausschließlich über Umweltstandards definiert wird, so ist das gleichbedeutend mit der Eliminierung der nicht quantifizierbaren Inhalte aus dem Konzept der Umweltqualität" (Summerer 1988, 11). Qualitätsziele können die Eigenschaften eines Systems abbilden, Standards oder Gruppen von Standards höchstens Teilbereiche. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird man in einem Zielsystem nicht allein mit Umweltqualitätsstandards auskommen und auf Umweltqualitätsziele verzichten können.

"Standards sind damit konkrete Bewertungsmaßstäbe zur Bestimmung von Schutzwürdigkeit, Belastung, angestrebter Qualität, indem sie für einen bestimmten Parameter bzw. Indikator Ausprägung, Meßverfahren und Rahmenbedingungen festlegen." (Fürst et al. 1989, 11)

Aufgrund der Vielzahl kursierender Begriffe für Standards haben Fürst et al. (1989) die Begrifflichkeit systematisiert und die verbleibenden Begriffe wie folgt definiert:

 

  • Diskussionswert: aufzeigender Standard, der sich noch in der wissenschaftlichen Diskussion befindet,
  • Orientierungswert: empfehlender Standard, der von einer Gruppe von Fachleuten vorgeschlagen wird,
  • Richtwert: einzuhaltender Standard, der durch ein autorisiertes Gremium gesetzt wird
  • Grenzwert: verbindlich festgelegter Standard aus einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Verwaltungsvorschrift, der ein Verschlechterungsverbot markiert,
  • Leitwert: verbindlich festgelegter Standard (nur auf EG-Ebene), der ein Minimierungsgebot markiert, um der Gefahr des Auffüllens von Grenzwerten entgegenzuwirken.
  • Schwellenwert: fachliche Aussage, die einen vermuteten kritischen Punkt oder Bereich bezeichnet, ab dem rasante Prozesse der Umweltveränderung eintreten und z.B. Ökosysteme aus dem Gleichgewicht geraten,
  • Normal- und Referenzwert: Fachliche Aussage, die die natürliche bzw. geogene Vor- bzw. Grundbelastung bezeichnet, die mangels Nachweisen auch abgeschätzt sein kann.

Das Gutachten ermittelt die folgenden Schwachstellen, Anforderungen und strategischen Hinweise zur Festsetzung und Verwendung von Umweltqualitätszielen und -standards:

Der Ableitungszusammenhang wird v.a. für Stoffeinträge diskutiert und von Toxikologen kritisiert. Eine entsprechende Diskussion für flächige und mechanische Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sowie für den Arten- und Biotopschutz steht noch am Anfang. Aus den hier feststellbaren Schwachstellen ergeben sich v.a. die Anforderungen:

  • nur "bedingte" Standards festzulegen, wobei die Bedingungen, unter denen sie gültig sind, als Toleranzbreiten angegeben werden können, sofern entsprechende Sensitivitätsanalysen diese Bandbreiten bestimmen lassen;
  • nur Standards zu definieren, wo der System- und Kontextbezug relativ schwach wirkt, resp. wo die Standards Systemeigenschaften abbilden;
  • bei Schwellenwerten das Objekt anzugeben, an dem sie geeicht wurden.

Beim Begründungszusammenhang geht es um die Übernahme wissenschaftlicher Erkenntnisse in die administrative Praxis, wobei politische Wertsetzungen hinzutreten:

  • für die systematischere Entwicklung von Standards der Bestimmung von Umweltqualitätszielen hohe Priorität einzuräumen;
  • die Übertragung von Standards aus anderen Zusammenhängen sehr sorgfältig zu prüfen, insbesondere auf die Gleichartigkeit der Wirkungsbedingungen zu achten;
  • die Normierung der Rahmenbedingungen für die Definition der Standards rechtlich und/oder forschungspolitsch zu vereinheitlichen;
  • das Verfahren zur Festlegung von Standards nachprüfbar und der öffentlichen Diskussion zugänglich zu institutionalisieren.

Dabei ist allerdings auch zu prüfen, ob eine stoffbezogene Standardsetzung hilfreich ist, weil die dann erforderliche Zahl von Standards in die Tausende geht, was den Ansatz unpraktikabel macht. Deshalb wird gefordert, sich lediglich auf "Leitindikatoren" oder "Schlüsselindikatoren" zu beschränken. Anforderungen aus dem Verwendungszusammenhang sind v.a.:

  • Die Integration der Standardfortschreibung in die Planungs- und Genehmigungspraxis muß besser gelöst werden, um Akzeptanzprobleme zu mindern.
  • Die Verselbständigung der Standards (z.B. als Schwellen, bis zu denen die Umwelt belastet werden kann) bedarf der ständigen Beobachtung; Standardsetzung ohne Analyse der Verwendung von Standards kann unerwünschte Ergebnisse erzeugen.
  • Der Forderung nach Regionalisierung der Standards stehen kaum Untersuchungen über die praktikable Umsetzung dieser Ansprüche gegenüber. Zur Regionalisierung fehlen gegenwärtig noch Regelsysteme.

Ausgehend davon, daß die Festlegung von Umweltqualitätszielen dringender ist als die Setzung von Umweltqualitätsstandards, aber Umweltqualitätsziele nur sehr lückenhaft vorliegen, sehen Fürst et al (1989, 273) zwei Anhaltspunkte zur Verbesserung der Situation:

  • Intensivierung der Vorbereitung von Umweltqualitätszielen durch die fachlich zuständigen Stellen und
  • vermehrte Verabschiedung solchermaßen vorbereiteter Umweltqualitätsziele durch die Entscheidungsträger über die Raumplanung.

Der erste Punkt scheint besonders klärungsbedürftig, weil die Formulierung von Umweltqualitätszielen der fachlichen Vorbereitung und Begründung bedarf. Die mangelnde Festlegungsbereitschaft der Politiker wird im Zweifelsfall immer auf ungeklärte fachliche Voraussetzungen zurückgeführt werden.

Einem Ansatz, die Lücken im Spektrum erforderlicher Umweltqualitätsziele allein über eine "Ökologisierung" der klassischen Fachplanungen schließen zu können, werden wenig Chancen eingeräumt. Derzeit wird im Landkreis Osnabrück für neun Gemeinden mit weniger als 30000 Einwohnern eine ebenfalls vom Umweltbundesamt beauftragte, vertiefende Studie mit demselben Titel erarbeitet. Die Vorstudie (Schweckendiek et al. 1992) hat:

  • analysiert, wie UQZ auszugestalten sind, um ihre praxisnahe Umsetzung in den Kommunen zu gewährleisten,
  • Datenquellen für die Bestandsaufnahme gesichtet und systematisiert,
  • umweltbezogene Gemeinderatsbeschlüsse systematisiert und
  • eine erste Zusammenstellung der wesentlichen Umweltprobleme vorgenommen.

Die Studie hat u.a. gezeigt, daß die praktischen Probleme auf der Gemeindeebene politischer Natur sind. Politische Entscheidungsträger vermeiden es gerne, sich im voraus nachprüfbar festzulegen, und neigen dazu, Beschlüsse bei nächster Gelegenheit zu relativieren.

Das Institut für Landesplanung und Raumforschung hat 1991 im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums einen "Leitfaden zu Umweltqualitätszielen und -standards als Bewertungsgrundlage für Tiere, Pflanzen und Wasser im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung in Niedersachsen" (Knebel u. Ratzbor 1991) erstellt, in dem die in Niedersachsen auf Landesebene vorhandenen Bewertungsmaßstäbe identifiziert und systematisiert wurden. Die wichtigsten Quellen für Bewertungsmaßstäbe sind - in der Reihenfolge ihrer Verbindlichkeit: Gesetzliche Festlegungen, untergesetzliche, jedoch mit unmittelbarer Wirkung gegen die Allgemeinheit rechtssetzende Vorschriften wie Verordnungen und kommunale Satzungen, Aussagen der Gesamtplanung mit Bindungswirkung gegenüber Behörden, Kabinettbeschlüsse, Verwaltungsvorschriften zur Konkretisierung von Gesetzesinhalten, Fachpläne auf der Grundlage eines gesetzlichen Planungsauftrags, sonstige ministerielle Erlasse, explizit aufgestellte und fachlich abgestimmte Zielvorstellungen und Planungen der Fachbehörde ohne gesetzlichen Planungsauftrag, behördeninterne Kartierungen oder Zielvorstellungen, Fachgutachten oder fachliche Veröffentlichungen zu Einzelfällen bzw. -fragen.

Ein verabschiedetes Umweltqualitätsziel-Konzept haben derzeit nur die Städte Wiesbaden und Hamm (allerdings ohne konkrete Ziele). Insbesondere Hamm, Kiel und Lübeck arbeiten an Umweltqualitätsziel-Konzepten. Für Hannover liegen zwei unterschiedliche Ansätze vor: Das eine wurde von Surburg (1992) als Gutachten erarbeitet, das andere vom Institut für Landschaftspflege und Naturschutz der Universität Hannover (Müller-Bartusch et al. 1992). Darüber hinaus werden z.Z. in den Städten Aachen, Frankfurt, Herne, Leipzig, Osnabrück Anstrengungen zur Erstellung von Konzepten unternommen. Unterlagen hierüber liegen noch nicht vor.

Mittlerweile gibt es auch schon Ansätze zur Formulierung von fachlichen Vorgaben für Umweltqualitätsziele in landschaftspflegerischen Gutachten und Planungen. Den höchsten Konkretisierungsgrad erreichten dabei Ratzbor et al. (1991) mit dem Pflege- und Entwicklungsplan Obere Lachte und Nebengewässer. Bei diesem Vorhaben ist es ausgehend von Leitbildern und Leitlinien als Zielvorgaben des Landes Niedersachsen gelungen, mit Hilfe der Habitatanforderungen einzelner Leitarten, über deren Schutzwürdigkeit politischer Konsens bestand, fachliche Vorgaben für Umweltqualitätsziele herzuleiten. Darauf aufbauend konnten Umweltqualitätsstandards, die z.T. kardinal, z.T. nominal skaliert sind, abgeleitet und direkt Maßnahmen vorgeschlagen werden.

Denselben Ansatz verfolgen Buddensiek et al. (1993) für das Naturschutzgroßprojekt "Spreewald". Sie leiten aus den geltenden Gesetzen das Leitbild ab, in der Niederungslandschaft Spreewald mit ihrem feinstrukturierten Fließgewässersystem den biotoptypischen Artenbestand zu erhalten und zu stabilisieren, und differenzieren dieses für die unterschiedlichen Bereiche des Gebiets räumlich. Danach werden Leitlinien formuliert und nach Schutz, Pflege und Entwicklung von Biotopen, Bodennutzung, Schutz gefährdeter Arten sowie Vermeidung von Beeinträchtigungen differenziert. Fachliche Vorgaben für Umweltqualitätsziele werden aus der geschichtlichen Entwicklung des Inneren Spreewalds sowie über Indikatorarten und -gesellschaften hergeleitet und unterschieden nach Biotoptypen (Fließgewässer, Stillgewässer, Naturwaldflächen, Forstflächen, Brachflächen, Röhrichte, Grünlandflächen, Grünlandflächen in Poldern) formuliert.

Die Planungsgruppe Ökologie und Umwelt versucht, über die örtliche Landschaftsplanung am Fallbeispiel Edemissen Umweltqualitätsziele zu formulieren und bezieht die Leitbilder und Leitlinien dazu aus der Landschaftsrahmenplanung (Bruns u. Hoppenstedt 1993). Räumlich differenzierte Umweltqualitätziele sollen die Akzeptanz der Landschaftsplanung verbessern helfen, indem sie deutlich machen, daß nicht angestrebt ist, alles überall mit gleich hoher Priorität zu schützen (ebd., 52).

Gerade die Landschaftsplanung ist geeignet, aus ihren Leitbildern und Leitlinien Umweltqualitätsziele zu entwickeln, denn genau diesen Präzisierungsgrad sollte die Landschaftsplanung in der Bewertung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds erreichen. Auch wenn die Landschaftsplanung in der Praxis diesen Anspruch nur ansatzweise erfüllen konnte, muß seine Einlösung angestrebt werden (Kiemstedt 1993).

Derzeit wird die Umsetzung der Umweltqualitätsziele in Planungsinstrumente u.a. im Professorenentwurf zum Umweltgesetzbuch (Kloepfer et al. 1991) und in einem Ad hoc-Arbeitskreis der Akademie für Raumforschung und Landesplanung diskutiert. Dabei stehen drei Alternativen im Raum: a) Umsetzung in verschiedenen Umweltfachplanungen (Landschaftsplanung, Luftreinhalteplanung, Wasserwirtschaftliche Planung), b) Weiterentwicklung und Neuorientierung der Landschaftsplanung, c) Etablierung einer umfassenden Umwelt(leit-)planung (Brenken 1992, internes Papier). Diese Diskussion soll hier bewußt nicht aufgenommen werden. Es geht vielmehr darum, die ersten Erfahrungen mit Umweltqualitätszielen auszuwerten und die Diskussion über die inhaltlichen Anforderungen an Umweltqualitätsziele sowie das Aufstellungsverfahren von kommunalen Konzepten abzurunden. Ob diese Konzepte unabhängig von anderen Instrumenten oder integriert in eines der denkbaren Instrumente verabschiedet werden, ist für den hier zu behandelnden Zusammenhang nur von peripherem Interesse.

Zusammenfassend ist festzustellen, daß sich die Forschung bislang einerseits auf die inhaltlichen Anforderungen an UQZ sowie andererseits die Frage der Verbindlichkeit von Umweltqualitätsstandards (vgl. z.B. AGU 1986, Jarass 1988, Ladeur 1986, Peters 1990, Winter 1986, Umweltqualitätsziele werden hier so gut wie gar nicht thematisiert) beschränkt. Anforderungen an den Prozeß der Aufstellung von UQZ werden eher am Rande mitbehandelt. Auch wenn von Seiten der Politikwissenschaft (Mayntz 1990) diese Frage bisweilen theoretisch aufgegriffen wird, muß festgestellt werden, daß eine praxisorientierte Aufarbeitung dieser Fragen im Hinblick auf die kommunale Ebene fehlt und überfällig ist. Politische Probleme, die die Aufstellung von UQZ mit sich bringt, wurde in der Studie für den Landkreis Osnabrück deutlich (Schweckendiek et al. 1992). Doch auch hier wurden noch keine Folgerungen für die Aufstellung gezogen.

In der Praxis herrscht daher ein "muddling through". Kommunen, die sich mit UQZ beschäftigen, bemühen sich zum Teil um interkommunale Zusammenarbeit insbesondere mit der Stadt Wiesbaden, deren UQZ-Konzept inzwischen in ganz Deutschland bekannt ist, oder versuchen, auf sich allein gestellt die Aufgabe anzugehen. Das Institut für Landesplanung und Raumforschung der Universität Hannover möchte gemeinsam mit dem UVP-Förderverein diese Lücke schließen, indem sie eine Handreichung für die kommunale Praxis mit sowohl Anforderungen und Empfehlungen für den Aufstellungprozeß als auch einer Zusammenstellung inhaltlicher Anforderungen anbieten.

Existierende Konzepte

Zur Veranschaulichung des Entwicklungsstands können derzeit sechs kommunale Ansätze angeführt werden. Da die Modelle aber in mehrfacher Hinsicht voneinander abweichen, wird eine Einstufung in die folgenden Gruppen vorgenommen:

  • Umweltqualitätszielkonzepte (Wiesbaden und "Hannover 2000")
    Jeder dieser Ansätze erfüllt die grundlegenden inhaltlichen Anforderungen an kommunale Umweltqualitätszielkonzepte.
  • Zielkonzepte (Hagen, Hannover/ÖFH)
    Die Ansätze in dieser Gruppe können lediglich als Zielkonzepte bezeichnet werden, da sie in einigen zentralen Bereichen nicht den inhaltlichen Anforderungen genügen.
  • Konzepte im Aufbau (Hamm, Kiel, Landkreis Osnabrück)
    Im Gegensatz zu anderen Beispielen befinden sich diese Konzepte noch in der Erarbeitungsphase. Deshalb kann eine Zuordnung in eine der zuvor genannten Gruppen zur Zeit noch nicht vorgenommen werden.
Kommune (Name des Konzepts) Größenordnung (EW) Informationsstand
UQZ-Konzept Wiesbaden ca. 260 000 verabschiedet: 6/90, publiziert 6/93
UQZ für die Stadt Hamm   (ohne Standards) verabschiedet 3/93
Hannover (UQZ-Konzept Hannover 2000) ca. 500 000 publiziert 7/92
UQZ-Katalog Kiel    
UQZ-Konzept Hagen ca. 215 000 publiziert 4/91
Hannover (ÖFH-Teilrojekt) ca. 500 000 Phase 1 publiziert 5/92
LK Osnabrück   Vorphase publiziert (92), Hauptphase laufend

Tabelle 1: Ansätze von kommunalen Umweltqualitätszielkonzepten und ähnlichen Modellen - Überblick

Anhand der Tabelle 1 kann die ungefähre Größenordnung derjenigen Kommunen abgelesen werden, die bereits über Ansätze von kommunalen Umweltqualitätszielkonzepten oder ähnlichen Modellen verfügen. Dabei zeigt sich, daß mit Ausnahme der Gemeinden im Landkreis Osnabrück nur Großstädte vertreten sind.

Literaturverzeichnis

  • AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG (Hrsg.), 1987: Wechselseitige Beeinflussung von Umweltvorsorge und Raumordnung, Hannover (Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Forschungs- und Sitzungsberichte, 165).
  • ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR UMWELTFRAGEN (Hrsg.), 1986: Umweltstandards - Findungs- und Entscheidungsprozeß, Bonn (Das Umweltgespräch (Hrsg. Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen), 29).
  • BRUNS, E.; HOPPENSTEDT, A., 1993: Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene - Erfahrungen mit dem Landschaftsplan Edemissen -. In: Institut für Landschaftspflege und Naturschutz, Universität Hannover (Hrsg.): Querschnittsorientierte Landschaftsplanung. Integrierter Naturschutz - Hans Langer zum 60sten Geburtstag -, 43-60, Hannover (Beiträge zur räumlichen Planung, 33).
  • BUDDENSIEK, V.; GRICKSCHEIT, G.; RATZBOR, G.; SCHMAL, G. U. MITARB., 1993: Programmkonzeption zur Antragstellung des Naturschutzgroßprojektes "Spreewald" i.R.d.Errichtung u.Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, Hannover.
  • DER RAT VON SACHVERSTÄNDIGEN FÜR UMWELTFRAGEN, 1987: Umweltgutachten 1987, Stuttgart.
  • FÜRST, D., 1990a: Stellenwert von Umweltqualitätszielen innerhalb der Umweltplanung. In: Fürst, D.; Kiemstedt, H. (Hrsg.): Umweltqualitätsziele. Diskussionsstand und Perspektiven für die ökologische Orientierung von Planungen, 5-18, (, ).
  • FÜRST, D., 1990b: Umweltqualitätsstandards im System der Regionalplanung? Landschaft + Stadt 22 (2): 73-77.
  • FÜRST, D., 1990c: Stellenwert von Umweltqualitätszielen innerhalb der Umweltplanung. UVP-report 4 (3): 56-60.
  • FÜRST, D.; KIEMSTEDT, H.; GUSTEDT, E.; RATZBOR, G.; SCHOLLES, F., 1989: Umweltqualitätsziele für die ökologische Planung. Forschungsbericht 109 01 008, Hannover.
  • GUSTEDT, E.; KNAUER, P.; SCHOLLES, F., 1989: Umweltqualitätsziele und Umweltstandards für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Landschaft + Stadt 21 (1): 9-14.
  • JARASS, H.D., 1988: Umweltstandard. In: Kimminich, O.; v. Lersner, H.; Storm, P.C. (Hrsg.): Handwörterbuch des Umweltrechts (HdUR), 818-831.
  • KIEMSTEDT, H., 1993: Perspektiven der Landschaftsplanung. In: Institut für Landschaftspflege und Naturschutz, Universität Hannover (Hrsg.): Querschnittsorientierte Landschaftsplanung. Integrierter Naturschutz - Hans Langer zum 60sten Geburtstag -, 77-96, Hannover (Beiträge zur räumlichen Planung, 33).
  • KLOEPFER, M.; REHBINDER, E.; SCHMIDT-AßMANN, E.; KUNIG, P., 1992: Umweltgesetzbuch - Allgemeiner Teil - Vorschlag für den Gesetzestext, Berlin (Texte, 10/92).
  • KNEBEL, R.; RATZBOR, G., 1991: Erstellung eines Leitfadens zu Umweltqualitätsziele und -standards als Bewertungsgrundlage für Tiere, Pflanzen und Wasser im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung in Niedersachsen, i.A. des Nds. MU, Hannover.
  • KÜHLING, W., 1986: Planungsrichtwerte für die Luftqualität - Entwicklung von Mindeststandards zur Vorsorge vor schädlichen Immissionen als Konkretisierung der Belange empfindlicher Raumnutzungen, Dortmund (Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen - Materialien -, 45).
  • KÜHLING, W., 1990: Ziele für die Luftqualität. UVP-report 4 (3): 61-66.
  • LADEUR, K.-H., 1990: Alternativen zum Konzept der "Grenzwerte" im Umweltrecht - Zur Evolution des Verhältnisses von Norm und Wissen im Polizeirecht und im Umweltplanungsrecht. In: Winter, G. (Hrsg.): Grenzwerte. Interdisziplinäre Untersuchungen zu einer Rechtsfigur des Umwelt-, Arbeits- und Lebensmittelschutzes, 263-280, Düsseldorf (Umweltrechtliche Studien, 1).
  • MAYNTZ, R., 1990: Entscheidungsprozesse bei der Entwicklung von Umweltstandards. Die Verwaltung 23 (2): 137-151.
  • MÜLLER-BARTUSCH, C.; BAUMANN, F.; KRIESE, U., 1992: Ökologisches Forschungsprogramm Hannover. Teilprojekt "Umweltqualitätsziele zur Effektivierung der kommunalen Umweltpolitik". Abschlußbericht Phase I, Hannover.
  • PETERS, H.-J., 1990: Umweltqualitätsziele und -standards aus verwaltungsrechtlicher Sicht. UVP-report 4 (3): 79-81.
  • RATZBOR, G.; GEWEKE, A.; SCHMAL, G.: BUDDENSIEK, V.; DETTMER, R.; LEMMEL, G. U. MITARB., 1991: Pflege- und Entwicklungsplan Obere Lachte und Nebengewässer, Hannover.
  • RATZBOR, G.; SCHOLLES, F., 1990: Umweltqualitätsziele für Gewässer. UVP-report 4 (3): 67-74.
  • SCHOLLES, F., 1990: Umweltqualitätsziele und -standards: Begriffsdefinitionen. UVP-report 4 (3): 35-37.
  • SCHWECKENDIEK, L.; SCHEMEL, H.-J.; HOPPENSTEDT, A.; GREITEN, P.; RUNDEN, P., 1992: Umweltqualitätsziele für die ökologische Planung. Vorstudie. Pilotvorhaben Landkreis Osnabrück, Berlin (Texte, 9/92).
  • SUMMERER, S., 1988: Umweltqualität. In: Kimminich, O.; v. Lersner, H.; Storm, P.C. (Hrsg.): Handwörterbuch des Umweltrechts (HdUR), 736-743.
  • SURBURG, U., 1992: Umweltqualitätszielkonzepte als Instrument der kommunalen Umweltplanung. Diplomarbeit, Berlin.
  • UPPENBRINK, M.; KNAUER, P., 1990: Funktion, Möglichkeiten und Grenzen von Umweltqualitäten und Eckwerten aus der Sicht des Umweltschutzes. In: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Wechselseitige Beeinflussung von Umweltvorsorge und Raumordnung, 45-132, Hannover (Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Forschungs- und Sitzungsberichte, 165).
  • VOLMER, M., 1990: Zielsetzungen für Funktionen und Nutzungsfähigkeiten von Böden. UVP-report 4 (4): 63-68.
  • VOTSMEIER, T., 1990: Umweltqualitätsziele (UQZ). Umsetzung in kommunale Konzepte - Wiesbaden. UVP-report 4 (3): 75-78.
  • WINTER, G., 1990: Gesetzliche Anforderungen an Grenzwerte für Luftimmissionen. In: Winter, G. (Hrsg.): Grenzwerte. Interdisziplinäre Untersuchungen zu einer Rechtsfigur des Umwelt-, Arbeits- und Lebensmittelschutzes, 127-141, Düsseldorf (Umweltrechtliche Studien, 1).

 

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