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Immer öfter werden innerhalb von UVP-Verfahren - zumindest bei Großvorhaben - Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement ergriffen. Einerseits besteht auf Seiten der verfahrensführenden Behörden der Wunsch einer stärkeren Kontrolle der Antragsunterlagen des Vorhabenträgers die behördenintern oft nicht mehr geleistet werden kann, anderseits bedienen sich auch Träger UVP-pflichtiger Projekte externen Sachverstands, um ihre Antragsunterlagen vorab einer eingehenden Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung im Sinne einer umfassenden Qualitätssicherung zu unterziehen, bevor eine Weitergabe an die Behörde erfolgt. Darüber hinaus werden auch von Einwendern Gutachter mit entsprechenden Aufträgen versehen. Hier soll gewissermaßen eine „nachholende Qualitätssicherung“ durchgeführt werden, da das Vertrauen in die verfahrensführende Behörde und den Vorhabenträger hinsichtlich der Qualität der Unterlagen aus welchen Gründen auch immer erschüttert ist.
Auch der Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung und den Nutzeffekt der UVP-Richtlinie vom 23. Juni 2003 zeigt auf, dass sowohl die verfahrensbezogene als auch inhaltlich-methodische Qualität der Umweltverträglichkeitsprüfung noch kein zufriedenstellendes Maß erreicht haben. Weder die Bundesrepublik Deutschland noch die anderen Mitgliedstaaten verfügen über ein durchweg effektives Instrumentarium der Umweltfolgenabschätzung bzw. Kontrolle von Umweltbelastungen. Daher ist ein ausdrückliches Ergebnis dieses Berichts die Forderung nach einer wirksamen Qualitätskontrolle. Die Qualität einer behördlichen Zulassungsentscheidung hängt in entscheidendem Maße von der Qualität der beigebrachten Unterlagen ab.
Es ist daher nur konsequent, wenn die vor der Umsetzung stehende strategische Umweltprüfung von Plänen und Pogrammen als Ergänzung der Projekt-UVP auf übergeordneter Ebene im Artikel 12 Maßnahmen zur Qualitätskontrolle der zu erstellenden Umweltberichte fordert.
Mit den „Leitlinien für eine gute UVP-Qualität“ nimmt sich die UVP-Gesellschaft dieser Thematik an, mit ihnen erfolgt der Versuch einer Konkretisierung
Damit stellt sich die Frage nach den entsprechenden Qualitätskriterien für die beiden verschiedenen Qualitätsebenen, die hier im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Für die Verfahrensebene ergeben sich die Qualitätsmaßstäbe aus dem zugrundeliegenden allgemeinen Verfahrensrecht, für das das UVP-Gesetz und die UVPVwV die Mindestanforderungen formulieren. Angereichert um die trägerverfahrenspezifischen Anforderungen bilden sie den Kern der Qualitätsbetrachtung aus dieser Perspektive. Da hier eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen existieren, sind neben dem Text der Rechtsvorschriften ggf. auch ergänzend die Begründung zum Gesetzentwurf sowie die einschlägigen juristischen Kommentare heranzuziehen. Die Leitlinien sollen jedoch keinen weiteren, zusätzlichen Gesetzeskommentar darstellen. Sie sollen vielmehr aus der Sicht der Verfahrensbeteiligten Hilfestellungen und Empfehlungen zu Fragen und Situationen geben, die in der realen Praxis immer wieder auftauchen.
Die inhaltlich-methodische UVP-Qualität bezieht sich demgegenüber vor allem auf die Unterlagen, die gemäß § 6 Abs. 3 und 4 UVPG vom Gutachter des Vorhabenträgers in der Regel in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) oder im Rahmen verschiedener Fachgutachten vorgelegt werden. Hier stehen Fragen wie die Auswahl situationsangemessener Methoden zur Beschreibung der Umwelt und der Wirkfaktoren des Vorhabens, der Prognose und der Bewertung von Umweltauswirkungen im Vordergrund. Es geht also mit anderen Worten um die gute fachliche Praxis der Umweltfolgenabschätzung, die sich in der Regel aus der fachlichen Konkretisierung des materiellen Fachrechts ergibt.
Neben diese beiden Betrachtungsebenen soll auch die ethisch-moralische Dimension insbesondere auf Seiten der Gutachter angesprochen werden. Ziel ist dabei ein Verhaltenskodex, wie er etwa in Form der „Umweltgutachterkonvention“ des Forums Österreichischer Wissenschaftler für Umweltschutz (1996) vorliegt .
Die Gliederung der Leitlinien erfolgt gemäß der verschiedenen Verfahrensschritte einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Jeder Verfahrensschritt wird unter den beiden beschriebenen Aspekten - verfahrensbezogene Qualitätsaspekte sowie Qualitätskriterien für die gute fachliche Praxis der Umweltauswirkungsbetrachtung - untersucht. Dabei werden soweit möglich
Die AG UVP-Qualitätsmanagement hat sich im Herbst 2003 zusammengefunden und führt die Arbeit der bisherigen AG-Gütesicherung fort.
Unter der Leitung von Dr. Joachim Hartlik und Dr. Wolfgang Peters erarbeitet die Arbeitsgruppe aktuelle "Leitlinien für eine gute UVP-Qualität". Die AG tagt i.d.R. in den Räumen des Instituts für Umweltplanung der Leibniz-Universität Hannover. Die AG ist offen für neue Mitglieder, die sich für das Thema Qualitätsmanagement in Bezug auf die UVP interessieren und Erfahrungen einbringen können. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei
Themenübersicht:
Mitglieder:
Dr. Wolfgang Peters, Berlin (stellv.AG-Leiter)
Dr. Stefan Balla, Herne
Walter Feldt. Hannover
Prof. Dr. Theo Hoffjann, Berlin
Heinz-Jürgen Karsch, Recklinghausen
Michael Kasper, Herford
Dr. Petra Michel-Fabian, Münster
Susanne Sander-Seyfert, Leer
Dr. Frank Scholles, Hannover
Seit 1987 gibt es die Arbeitsgemeinschaft Umweltqualitätsziele der UVP-Gesellschaft. Sie tagt i.d.R. im Gästehaus der Universität Dortmund, Baroper Str. 233.
... sowie weitere Interessierte. Die AG ist offen für neue Mitglieder, die sich für das Thema Umweltqualitätsziele interessieren und Erfahrungen einbringen können.
Eine Arbeitsgemeinschaft (AG) arbeitet themenbezogen und in der Regel bundesweit. Das jeweilige Thema wird von den Mitgliedern der AG im Einvernehmen mit dem Vorstand der UVP-Gesellschaft e.V. festgelegt. Zur Gründung einer AG gehört die Wahl einer Leitung, die dem Vorstand zum Jahresende einen Bericht über die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft vorlegt.
Alle Arbeitsgemeinschaften freuen sich ausdrücklich über Interessierte, die sich einbringen möchten – unabhängig davon, ob sie aktiv mitarbeiten oder sich zunächst informieren möchten.
Die AG KI und Digitalisierung in der Umweltprüfung wurde nach dem UVP-Kongress 2025 in Erfurt Anfang Februar 2026 gegründet. Die AG ist noch jung und der Gestaltungsspielraum ist hoch.
Ziele
Alle Mitglieder verbindet der Wunsch, Digitalisierung in der Umweltprüfung angemessen voranzubringen und zu fördern. Die Arbeitsgemeinschaft möchte den Transfer in die Praxis unterstützen und verfolgt zunächst folgende Ziele:
Die nächste Sitzung wird am Do. 16.4.26 von 10:00-12:00 Uhr stattfinden.
Interessierte sind herzlich eingeladen, sich bei Anke Rehhausen unter
Leitung/Kontakt
Prof. Dr. Anke Rehhausen –
Carsten Alsleben –
Die Arbeitsgemeinschaft „Kulturelles Erbe in der Umweltprüfung“ wurde im Herbst 2025 wiederbelebt und knüpft an die langjährige Arbeit der UVP-Gesellschaft e.V. zu diesem Thema an. Sie versteht sich als fachliches Diskussions- und Austauschforum zu aktuellen Fragestellungen rund um das kulturelle Erbe in UVP- und SUP-Verfahren.
Zentrale Ziele der Arbeitsgemeinschaft sind der Austausch zu aktuellen fachlichen und rechtlichen Entwicklungen, die Diskussion praktischer Erfahrungen sowie die Erarbeitung von Merkblättern und Handreichungen zum kulturellen Erbe.
Ein besonderer Meilenstein der AG-Arbeit ist die Veröffentlichung der 3. Auflage des Leitfadens „Kulturelles Erbe in der Umweltprüfung“.
Gedruckte Version: LVR – Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege,
Im Rahmen des Auftakttreffens am 27. Oktober 2025 haben sich die Teilnehmenden dafür ausgesprochen, die Leitung der Arbeitsgemeinschaft durch Dr. Frank Scholles vorzusehen.
Die formelle Wahl der AG-Leitung soll beim nächsten Treffen erfolgen.
Interessierte sind herzlich eingeladen, sich bei der Kontaktperson zu melden, wenn eine Teilnahme an den Treffen oder eine Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft gewünscht ist – auch hier ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme ausdrücklich willkommen.
Leitung/Kontakt
Dr. Frank Scholles –
Die Arbeitsgemeinschaft SUP ist Netzwerk und Forum für alle Aktiven im Themenfeld der Strategischen Umweltprüfung (einschließlich der Umweltprüfung in der Bauleitplanung). Sie wurde 2003 im Zuge der rechtlichen Einführung der SUP in Deutschland gegründet, formierte sich 2014 neu und trifft sich viertel- bis halbjährlich in Hannover, Berlin oder Kassel sowie online.
Inhalte und Ziele
Die Strategische Umweltprüfung ist inzwischen als eigenständiges Instrument etabliert und ein wichtiger Baustein im System der Umweltprüfungen. Aufgabe der SUP ist es, die Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme frühzeitig, systematisch und transparent zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten – einschließlich der Prüfung von Alternativen sowie der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden.
Die Praxis zeigt jedoch, dass die SUP nicht immer all ihren Aufgaben und Erwartungen entspricht. Neben vielen positiven Erfahrungen bestehen weiterhin bekannte und neue Herausforderungen. Die AG SUP bietet hierfür ein Forum zum Austausch guter Praxis ebenso wie zur Diskussion bestehender Probleme.
Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, aktuelle und zukünftige Aufgaben der SUP zu diskutieren, Tipps und Hinweise zur Durchführung weiterzugeben und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Die UVP-Gesellschaft e.V. möchte dabei die Erfahrung, Kompetenz und Kreativität von SUP-Akteurinnen und -Akteuren bündeln und so zur Qualitätssicherung der SUP beitragen.
Ein Ergebnis der AG-Arbeit ist eine Sammlung von Leitfäden und Arbeitshilfen, darunter der Praxistipp Nr. 01 – Strategische Umweltprüfung (SUP).
Mitwirkung
In der AG wirken aktuell rund 20 Personen aktiv mit, der Verteiler der Interessierten umfasst mehr als 60 Personen. Die Mitwirkenden verfügen über vielfältige Erfahrungen aus Praxis und Wissenschaft, u. a. in den Bereichen Raumordnung, Bauleitplanung, Wasser, Verkehr, Netzausbau und Förderprogramme.
Die AG ist offen für alle, die im Themenfeld der SUP tätig sind – unabhängig von einer Mitgliedschaft in der UVP-Gesellschaft e.V. Interessierte können sich jederzeit bei den AG-Leitungen melden und sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.
Leitung/Kontakt
Elke Weingarten -
Gunther Wetzel -
Die Arbeitsgemeinschaft „Menschliche Gesundheit in der Umweltprüfung“ wurde 2008 auf Initiative des damaligen Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit (LIGA) NRW, Prof. Dr. R. Fehr, Dr. R. Welteke sowie Dr. J. Hartlik (UVP-Gesellschaft) gegründet und trifft sich seitdem regelmäßig.
Aktuell besteht die Arbeitsgemeinschaft aus rund 20 Mitgliedern aus Universitäten und Hochschulen, dem Europäischen Gesundheitszentrum der WHO, Landesbehörden, Ärztekammern sowie aus Gutachterbüros, Stadtplanungs-, Umwelt- und Gesundheitsämtern. Aufgrund der Vielzahl relevanter Themen können bei Bedarf temporäre themenspezifische Arbeitskreise eingerichtet werden.
Nach vielen Jahren engagierter AG-Leitung hat Reinhard Streckmann (Stadt Düsseldorf) seine Tätigkeit 2024 beendet. Die Leitung der Arbeitsgemeinschaft hat Prof. Dr. Sabine Baumgart (Bremen) übernommen. Aufgrund der Vielzahl relevanter Themen können bei Bedarf temporäre themenspezifische Arbeitskreise eingerichtet werden. Ein Info-Blatt mit Kurzinformationen zur AG ist hier verfügbar (Verlinkung einfügen).
Ziele, Haltung und fachlicher Hintergrund
Der Mensch zählt seit jeher zu den Schutzgütern der Umweltprüfungen. Seit der Novellierung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Jahr 2005 ist die menschliche Gesundheit expliziter Bestandteil der Prüfungen. Das Baugesetzbuch fordert zudem die besondere Berücksichtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der kommunalen Planung.
Mit der Novellierung der UVP-Richtlinie 2014 ist darüber hinaus auch die Bevölkerung als eigenständiges Schutzgut in die Folgenabschätzung einzubeziehen. Der Leitfaden „Guidance on the preparation of the Environmental Impact Assessment Report“ der EU-Kommission (2017) betont insbesondere die Berücksichtigung gesundheitlicher Auswirkungen auf vulnerable Bevölkerungsgruppen. Diese Aspekte greift die Arbeitsgemeinschaft in ihren Leitlinien und Merkblättern gezielt auf.
Vor dem Hintergrund zahlreicher Initiativen auf kommunaler, Landes- und internationaler Ebene – etwa „Gesunde Städte“, WHO-Initiativen oder Masterpläne Umwelt und Gesundheit – verfolgt die AG das Ziel, die bislang vielfach fehlende Operationalisierung gesundheitlicher Aspekte in der räumlichen Planung fachlich fundiert weiterzuentwickeln.
Ziele und Produkte
Mit ihrer Arbeit möchte die Arbeitsgemeinschaft die gute fachliche Praxis der Umweltprüfung im Hinblick auf das Schutzgut Menschliche Gesundheit vorsorgeorientiert und praxisnah unterstützen. Zentrale Ziele sind:
Ein wichtiges Ergebnis der AG-Arbeit ist die Veröffentlichung der „Leitlinien Schutzgut Menschliche Gesundheit – Für eine wirksame Gesundheitsfolgenabschätzung in Planungsprozessen und Zulassungsverfahren“, die 2014 erschienen und 2020 in einer zweiten Auflage fortgeschrieben wurden. Die Leitlinien stehen als PDF im Servicebereich der Website zur Verfügung und wurden bereits mehr als 7.000 Mal heruntergeladen.
Aktuell erarbeitet die AG weitere Merkblätter zu spezifischen Problembereichen, beginnend mit dem Merkblatt „Vorsorgeorientierte Berücksichtigung der Gesundheitsfolgen in Umweltprüfungen“. Weitere Merkblätter sind in Vorbereitung.
Mitwirkung
Die Arbeitsgemeinschaft versteht sich als offenes, interdisziplinäres Forum aus Wissenschaft und Praxis. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen oder zunächst unverbindlich Kontakt aufzunehmen – auch dann, wenn zunächst lediglich Interesse an den Themen besteht.
Leitung/Kontakt
Prof. Dr. Sabine Baumgart -
Die Arbeitsgemeinschaft „Klima in der Umweltprüfung“ befindet sich im Prozess der Reaktivierung. Bereits seit dem 13. UVP-Kongress 2016 wird auf Initiative von Helmut Bangert, Katharina Schätz (Stabsstelle Klimaresilienzmanagement, Stadt Regensburg) und Sebastian Kupski (Geschäftsführender Gesellschafter der INKEK GmbH, Lohfelden) an einer Wiederbelebung der Arbeitsgemeinschaft gearbeitet.
Im Rahmen des 14. UVP-Kongresses 2018 in Goslar wurden interessierte Personen zu einer möglichen Mitwirkung angesprochen und deren Kontaktdaten zusammengetragen. Ziel war es, bei einem der folgenden UVP-Kongresse eine aktive Arbeitsgemeinschaft Klima vorzustellen und erste inhaltliche Schwerpunkte zu definieren.
Hintergrund der Reaktivierung ist die zunehmende Bedeutung von Klimaschutz und Klimaanpassung sowie deren Berücksichtigung in sämtlichen Planungs- und Genehmigungsprozessen, insbesondere im Rahmen von UVP und SUP. Die Arbeitsgemeinschaft soll hierzu einen fachlichen Beitrag leisten und den Austausch zwischen Verwaltung, Planung, Wissenschaft und Praxis fördern.
Ziele und Inhalte
Die inhaltliche Konkretisierung erfolgt im Rahmen der ersten Treffen. Als mögliche Themen wurden u. a. benannt:
Mitwirkung
Die Arbeitsgemeinschaft ist offen für Interessierte, auch für Nichtmitglieder der UVP-Gesellschaft e.V.. Erwünscht ist ausdrücklich ein Querschnitt unterschiedlicher Disziplinen und Institutionen. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich bei den Kontaktpersonen zu melden – auch dann, wenn zunächst lediglich Interesse besteht.
Leitung/Kontakt
Sebastian Kupski (INKEK GmbH, Lohfelden) -