Leitbilder und Leitlinien sind übergeordnete, sehr allgemein formulierte Zielvorstellungen der Umweltpolitik. Sie stellen die höchste Abstraktionsebene auf dem jeweiligen Maßstab dar.
Umweltqualitätsziele (UQZ) werden aus diesen allgemeinen Aussagen abgeleitet und geben bestimmte, sachlich, räumlich und zeitlich definierte Qualitäten von Schutzgütern (Ressourcen, Potentialen oder Funktionen) an, die in konkreten Situationen erhalten oder entwickelt werden sollen. Die Herleitung von UQZ braucht ein methodisches Gerüst.
Umweltqualitätsziele stellen eine Untergruppe von Umweltzielen dar. Letztere sind weder im Konkretisierungsgrad noch in der Verbindlichkeit homogen.
UQZ geben die Umweltqualität an, die im Sinne der Vorsorge angestrebt wird. Häufig wird diese Qualität realistischerweise im Bezugszeitraum nicht erreicht werden können. Dann geben Fernziele die langfristig angestrebte Umweltqualität an; auf dem Weg dorthin werden unter Berücksichtigung von Zeit und Finanzen Zwischenschritte anzustreben sein, die nicht unbedingt vorsorgeorientiert sind, jedoch aus Gründen der Motivation und Erfolgsmeldung zunächst angestrebt werden.
Umweltqualitätsstandards (UQS) sind konkrete Bewertungsmaßstäbe, die Umweltqualitätsziele oder unbestimmte Rechtsbegriffe operationalisieren, indem sie für einen bestimmten Parameter oder Indikator die angestrebte Ausprägung, das Messverfahren und die Rahmenbedingungen festlegen. Sie können kardinal (z.B. Grenzwert für SO2), ordinal (z.B. Gefährdung nach den Roten Listen) oder nominal (z.B. schutzwürdige Biotope nach § 20c BNatSchG) skaliert sein.
UQZ können Eigenschaften eines Systems abbilden, Standards oder Gruppen von Standards höchstens Teilbereiche.
UQZ und UQS sind vorsorgeorientierte Bewertungsmaßstäbe - im Gegensatz zu Schutzzielen und -standards, die an der Gefahrenabwehr orientiert sind. Eine scharfe Abgrenzung ist allerdings oft nicht möglich, da der Übergang zwischen den zugrunde liegenden Begriffen Gefahr und Risiko fließend ist. UQZ und UQS verbinden wissenschaftliche Information mit gesellschaftlicher Werthaltung (Sachebene und Wertebene), die beide untrennbarer Bestandteil von UQZ und UQS sind. Diese Bewertungsmaßstäbe stellen daher immer politische Setzungen dar, die mehr oder weniger gut mit wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet werden können. Ihre Aufstellung muss durch einen gesellschaftlichen Prozess in einem definierten Verfahren erfolgen. Bei der Aufstellung dieser Vorsorgemaßstäbe muss die Abwägung mit Nicht-Umweltbelangen allerdings im Hintergrund stehen.
Ein Umweltqualitätszielkonzept fasst schutzgutbezogen und schutzgutübergreifend UQZ für einen abgegrenzten Raum zusammen, systematisiert sie, baut ggf. Zielhierarchien auf und stellt den Bezug zu Instrumenten und Maßnahmen her. Es sollte als offenes, logisch aufeinander bezogenes und hierarchisch angeordnetes Zielsystem (z.B. als Zielbaum) aufgebaut sein. Die einzelnen Zielelemente sollten dabei nach ihrem Grad der Konkretisierung auf verschiedenen Zielebenen angeordnet sein. Als UQZ sollten dabei nur die gemäß der o.g. Definition sehr konkreten und auf einer Hierarchieebene versammelten Ziele bezeichnet werden.
Umweltqualitätszielkonzepte stellen dynamische Systeme dar, die jeweils an geänderte Rahmenbedingungen (z.B. aufgrund veränderter gesellschaftlicher Werthaltungen oder neuer Erkenntnisse) angepasst werden können und sollten.
Umwelthandlungsziele geben die Schritte an, die notwendig sind, um die in den Umweltqualitätszielen definierten Zustände zu erreichen. Sie sind auf die Belastungsfaktoren ausgerichtet, also verursacherorientiert.
Die Umsetzung von UQZ-Konzepten kann nur durch Maßnahmen erfolgen, die beim Verursacher ansetzen. UQZ liefern die notwendige Begründung für diese Maßnmahmen. Aus Gründen der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit werden die wichtigen Maßnahmen als eigene Ebene in das Konzept aufgenommen.
Die Unterscheidung folgender Arten von UQS ist sinnvoll:
- Diskussionswert: aufzeigender Standard, der sich noch in der wissenschaftlichen Diskussion befindet
- Orientierungswert: empfehlender Standard, der von einer Gruppe von Fachleuten vorgeschlagen wird
- Richtwert: einzuhaltender Standard, der durch ein autorisiertes Gremium gesetzt wird
- Grenzwert: verbindlich festgelegter Standard aus einem Gesetz, einer Verordnung oder einer Verwaltungsvorschrift, der ein Verschlechterungsverbot markiert
- Leitwert: verbindlich festgelegter Standard (nur auf EG-Ebene), der ein Minimierungsgebot markiert, um der Gefahr des Auffüllens von Grenzwerten entgegenzuwirken
- Schwellenwert: fachliche Aussage, die einen vermuteten kritischen Punkt oder Bereich bezeichnet, ab dem rasante Prozesse der Umweltveränderung eintreten und z.B. Ökosysteme aus dem Gleichgewicht geraten
- Normal- und Referenzwert: fachliche Aussage, die die natürliche bzw. geogene Vor- bzw. Grundbelastung bezeichnet, die mangels Nachweisen auch abgeschätzt sein kann
Literatur (Auswahl):
- DER RAT VON SACHVERSTÄNDIGEN FÜR UMWELTFRAGEN, 1987: Umweltgutachten 1987, Stuttgart.
- FÜRST, D.; KIEMSTEDT, H.; GUSTEDT, E.; RATZBOR, G.; SCHOLLES, F., 1992: Umweltqualitätsziele für die ökologische Planung. 1. Abschlußbericht. 2. Dokumentation der Fachgespräche am 24.11. und 8.12.89 in Berlin, Berlin (UBA-Texte, 34/92).
- KÜHLING, W., 1990: Luftbelastungen, Berlin (Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung, 2710).
- SCHOLLES, F., 1990: Umweltqualitätsziele und -standards: Begriffsdefinitionen. UVP-report 4 (3): 35-37.
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