Die UVP-Gesellschaft hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts" im Rahmen der Verbändebeteiligung abgegeben. In der Stellungnahme wird u.a. vor einer weiteren Aushöhlung der Umweltprüfung unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus gewarnt. Ähnlich wie beim geplanten Infrastruktur-Zukunfts-Gesetz (InfZuG), zu der die UVP-Gesellschaft ebenfalls Stellung bezogen hat, soll nun die Hochstufung eines Belangs – in diesem Fall der 'dringende Wohnbedarf' – als "überragendes öffentliches Interesse" gelten und die Abwägung der Belange vorbestimmen.
Letztlich ist § 1 Abs. 7a BauGB, der diesen Vorrang festlegt, symptomatisch für den untauglichen Versucht, tagespolitisch aktuelle Themen überzugewichten. Wenn aber der Katalog der überragend wichtigen öffentlichen Belange künftig weiter ausgeweitet wird (so z.B. auch durch das InfZuG), geht die angestrebte Wirkung am Ende verloren. Wenn erst einmal alles überragend wichtig ist, ist im Ergebnis gar nicht mehr wichtig.
Hier geht es zur vollständigen >Stellungnahme, die unser Vorstandsmitglied RA Johannes Bohl (unter großem Zeitdruck aufgrund des sehr engen Beteiligungsfensters wie leider schon beim Entwurf zum InfZuG) verfasst hat.
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