Der Bundesrat hat am 14.2.2025 in seiner 1.051. Sitzung unter Tagesordnungspunkt 49 beschlossen, die UVPVwV (Drs. 616/24) unverändert zuzustimmen.
Die UVPVwV, die die UVP-Gesellschaft mit Stellungnahme vom ausführlich kommentiert und ihr an zahlreichen Stellen, insbesondere der Vorprüfung, eine unzureichende EU-Rechtskompatibilität attestiert hat, ist somit in Kraft.
Die UVPVwV ist im Vergleich zur Vorgängerregelung von 1995 mit nun 94 Seiten auf das etwa 3-fache angewachsen und enthält nun erstmals auch Vorgaben für die Vorprüfung. Auf rund 30 Seiten wird nun die Vorprüfung, die zügig sowie überschlägig auf Grundlage vorhandener Informationen durchgeführt werden soll, ausführlich erläutert.
Nicht enthalten sind Regelungen zur SUP.
Hier geht es zur entsprechenden Drucksache 616/24 vom 12.12.2024.