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Das Gesetz zur sofor­tigen Verbesserung der Rahmenbe­dingungen für die erneuerba­ren Energien im Städtebau­recht ist am 4.1.2023 in Kraft getreten mit folgenden Inhalten: Privilegierung von Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff (z.B. WEA + Speicher); keine optische Bedrängung bei Mindestabstand 2-fache Gesamthöhe WEA; Ausbau erneuerbarer Energien auf Tagebaufolgeflä­chen. >Gesetz

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