Das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht ist am 4.1.2023 in Kraft getreten mit folgenden Inhalten: Privilegierung von Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff (z.B. WEA + Speicher); keine optische Bedrängung bei Mindestabstand 2-fache Gesamthöhe WEA; Ausbau erneuerbarer Energien auf Tagebaufolgeflächen. >Gesetz