Am 29.3.2017 nahm der 1. Vorsitzende der UVP-Gesellschaft auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der öffentlichen Expertenanhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zum UVP-Modernisierungsgesetz Teil. An der 90-minütigen Sitzung waren als Experten vertreten:
- Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
Dr. Alexander Kenyeressy - Prof. Dr. Tobias Leidinger
Rechtsanwalt - Bosch & Partner GmbH
Dr. Stefan Balla - Universität Augsburg, Juristische Fakultät
Prof. Dr. Martin Kment - Ursula Philipp-Gerlach
Rechtsanwältin - UVP-Gesellschaft e. V.
Dr. Joachim Hartlik
Geleitet von Bärbel Höhn, folgte die Anhörung einem sehr strikten Zeitmanagement: Nach einem 3-minütigem Eingangsstatement (> Video Statement des 1. Vorsitzenden) der Experten folgten mehrere Fragerunden durch die Bundestagsabgeordneten mit exakt 5 Minuten Dauer einschließlich Fragestellung. Aufgrund dieses überschaubaren Zeitrahmens existierte nur die Möglichkeit, auf essentielle Fragestellungen einzugehen. Dies waren u.a.:
- die immer noch viel zu komplexen Regelungen zum Screening und die methodisch unsinnige Trennung zwischen standortbezogener und allgemeiner Vorprüfung,
- die immer noch zu restriktiven Voraussetzungen zur Kumulation, die eine solche eher verhindern dürften,
- die Vorbelastung, die – abgesehen von der immissionsschutzrechtlichen Vorgehensweise, bei der klar in bestehende, zusätzliche (auch unter Berücksichtigung weiterer geplanter Anlagen) und Gesamtbelastung differenziert wird – häufig missbräuchlich zur Relativierung der Umweltauswirkungen des zu genehmigenden Projekts eingesetzt wird,
- die völlig unzureichend umgesetzte Qualitätssicherung des UVP-Berichts (so die zukünftige Bezeichnung der UVS gemäß Richtlinienvorgabe) und der Sicherung der Fachkompetenz des Fachpersonals bei Gutachtern und in den beteiligten Behörden.
Joachim Hartlik,
1. Vorsitzender der UVP-Gesellschaft