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Begründet wird dies mit dem Umstand, dass nahezu sämtliche Gutachten zum Ergebnis der Veträglichkeit des Eingriffs bzw. der Möglichkeit der Kompensation kommen. Das rühre daher, dass viele Gutachter teilweise fachlich nicht qualifiziert seien und/ oder in finanzieller Abhängigkeit zum Auftraggeber (Planungs- oder Vorhabensträger) stehen bzw. Gefahr laufen, bei "unerwünschten" Ergebnissen in Zukunft keine Aufträge mehr zu erhalten. Besonders deutlich werde dies derzeit bei Verfahren zur Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen im Zusammenhang mit artenschutzrechtlichen Prüfungen (Auswirkungen auf streng geschützte und durch WKA gefährdete Vögel wie Rotmilan, Seeadler, Schwarzstorch sowie Fledermäuse).

Der NABU hat sich im Sinne der Resolution zum Ziel gesetzt, die betroffenen Rechtsvorschriften zu untersuchen. Der Bundesvorstand will dann, möglicherweise in Kooperation mit anderen Verbänden, an die politischen Entscheidungsträger herantreten, um die angestrebte Veränderung des Verfahrensrechts voranzubringen. 

Diie gesamte Pressemitteilung auf den Seiten des NABU Schleswig-Holsteins können Sie >hier nachlesen. 

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