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Bisher gab es für Artenschutzprüfungen zu Windenergieplanungen sowie für entsprechende Verträglichkeitsprüfungen im Bereich von europäischen Naturschutzgebieten keine einheitlichen Regelungen. Um diese Umweltprüfungen zu vereinheitlichen und die Einhaltung europäischer Naturschutzbestimmungen zu gewährleisten, hat das Umweltministerium den vorliegenden Leitfaden entwickelt. In ihm wird erläutert, mit welchen Methoden gegenüber Windenergieanlagen empfindliche Arten untersucht werden und in welcher Weise diese Arten bei den Umweltprüfungen zu beachten sind. Zur Minderung von Konflikten werden konkrete Maßnahmen wie Abschaltszenarien für Fledermäuse oder die Entwicklung geeigneter Lebensräume abseits der Windenergieanlagen beschrieben. Planungsbüros, Investoren und nicht zuletzt Kommunen und Genehmigungsbehörden bekommen mit dem neuen Leitfaden mehr Planungs- und Rechtssicherheit.

Die vollständige Mitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie >hier.

Den Leitfaden können Sie ebenfalls dort herunterladen oder direkt unter: http://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/pdf/13_11_12_nrw_leitfaden_arten_habitatschutz.pdf

 

 

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