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Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2011. Dieses Urteil bezieht sich auf die Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie und die Richtlinie über Industrieemissionen. Es soll sicherstellen, dass betroffene EU-Bürger Zugang zu Gerichten haben, um Informationen über die Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt zu erhalten und diesbezügliche Entscheidungen anzufechten. Deutschland änderte in Reaktion auf das Urteil im November 2012 sein Umweltrechtsbehelfsgesetz.

Die EU-Kommission bemängelt jedoch eine ungenügende Umsetzung des Urteils, da Verfahren, die nach dem 25. Juni 2005 eingeleitet und vor dem 12. Mai 2011 abgeschlossen wurden, ebenso wenig unter die überarbeiteten Vorschriften fallen wie Verfahren, die vor der Frist für die Durchführung, dem 25. Juni 2005, eingeleitet wurden und nach diesem Zeitpunkt noch im Gang waren.

Zudem können die Gerichte in Deutschland neue Argumente gegen ein Vorhaben nicht berücksichtigen, wenn ein Antragsteller bereits in einem Verwaltungsverfahren Bedenken äußerte. Dann darf das Gericht nur diese Bedenken berücksichtigen, jedoch keine neuen, die sich möglicherweise später ergeben. Außerdem müssen Antragsteller vor deutschen Gerichten nachweisen, dass das Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne den beanstandeten Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre, wodurch die Beweislast – entgegen den Grundsätzen der Richtlinie - effektiv auf ein Mitglied der Öffentlichkeit übertragen wird.

Die volständige hier zitierte Pressemitteilung der Europäischen Kommission zum Thema können Sie unter diesem Link nachlesen.

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