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Der BDLA beschreibt die Änderungen wie folgt: "Die neue HOAI bringt weitreichende Veränderungen nicht nur bei den Honorartafelwerten mit sich. In der Flächenplanung wurden bspw. die Leistungsbilder der Landschaftsplanung umfassend modernisiert. Die Honorartafeln wurden von Verrechnungseinheiten einheitlich auf Fläche umgestellt. Für die Freianlagenplanung wurde ein eigenes Leistungsbild geschaffen. Der Umbau- und Modernisierungszuschlag auf das Honorar ist nun endlich auch für Freianlagen eindeutig bejahend geregelt. Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wieder Teil der anrechenbaren Kosten." (Quelle: BDLA online)

Der BDLA kritisiert jedoch, dass das Leistungsbild der UVS noch immer im ungeregelten Teil der HOAI beschrieben ist. Des Weiteren sei es nicht gelungen, für die Leistungsbilder der Landschaftsplanung eine Regelung zur Anpassung der Honorarwerte an den Lebenshaltungskostenindex im Verordnungsentwurf zu verankern, auch wenn positiv bemerkt wird, dass die Leistungsbilder der Landschaftsplanung umfassend modernisiert wurden. Positiv bewertet wird zudem, dass es fast durchweg zu Erhöhungen der Honorartafelwerte kommen wird.

Der BDLA bietet Seminare zur neuen HOAI an.

Die vollständige Mitteilung des BDLA können Sie >hier nachlesen.

Den Bundesratsbeschluss sowie weitere Dokumente dazu können Sie >hier unter TOP 91 herunterladen.

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