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Inhaltlich wird u. a. die vorgesehene Übergangsvorschrift kritisiert, die dazu führe, dass alle Vorhaben, die bis zum Inkrafttreten der Verordnung beantragt wurden, keiner UVP-Pflicht unterliegen. Weiterhin fehle eine UVP-Pflicht für Fracking zu wissenschaftlichen Zwecken und für die Verpressung des Flowbacks. Neben weiteren Kritikpunkten zur vorgeschlagenen Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) kommentieren die Autoren ebenfalls die vorschlagenen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Darin fehle z. B. das Verbot der Verpressung von Flowback und Lagerstättenwasser in Wasserschutzgebieten. Zudem fehle ein Verbot von Fracking für in Wasserschutzgebieten bereits zugelassene Tiefbohrungen. Damit werde Fracking in allen bereits bestehenden Bohrungen in Wasserschutzgebieten selbst dann ermöglicht, wenn bisher nur die Bohrung zugelassen wurde.

Abschließend wird eine zwischen Bund, Ländern und Explorationsunternehmen abgestimmte Vorgehensweise "zur schrittweisen und transparenten Ermittlung der Umweltauswirkungen von Fracking in einem oder wenigen Demonstrationsvorhaben zur Ableitung von Randbedingungen, unter denen Fracking überhaupt zugelassen werden kann" angeregt.

Den Infobrief von GGSC können Sie >hier herunterladen.

Das Gutachten im Auftrag des UBA zu den Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas kann >hier herutergeladen werden.

Die Ministerentwürfe können >hier nachgelesen werden.

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