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Durch eine intelligente Raumplanung und die Begrenzung der Landschaftszersiedelung kann die Bodenversiegelung beschränkt werden. So können stattdessen Entwicklungspotenziale in städtischen Gebieten genutzt werden, wie beispielsweise durch die Wiedererschließung verlassener Industriegebiete (Industriebrachen). Zu den mildernden Maßnahmen gehören die Nutzung wasserdurchlässiger Materialien anstelle von Zement oder Asphalt, die Förderung einer „grünen Infrastruktur“ und die verstärkte Nutzung natürlicher Wasserauffangsysteme. Wenn mildernde Maßnahmen vor Ort nicht ausreichen, könnten kompensierende Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenfunktionen an anderer Stelle in Betracht gezogen werden.

In den Leitlinien der Kommission wird betont, wie wichtig ein integrierter Ansatz zur Raumplanung ist. Auch regionalspezifische Ansätze und die Mobilisierung ungenutzter Ressourcen auf lokaler Ebene haben sich als wirksam erwiesen.

Die Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie an Fachleute aus den Bereichen Landplanung und Bodenbewirtschaftung. Des Weiteren sollen sie die Öffentlichkeit auf die stetige Verschlechterung der Böden aufmerksam machen.

Die vollständige Pressemitteilung der Kommission kann >hiernachgelesen werden.
Die Leitlinien
für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung können >hier in englischer Sprache heruntergeladen werden.
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