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Hintergrund sind Vorhaben zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten, die bereits zugelassen sind oder beantragt wurden. "Als unkonventionell bezeichnet man Lagerstätten außerhalb der bekannten porösen Trägergesteine. Sie sind an andere, gering durchlässige Trägergesteine (Steinkohle, dichte Sand- oder Kalksteine, Tonstein) gebunden. Um dieses Gas zu gewinnen, muss das Gestein in der Regel hydraulisch aufgebrochen werden (Hydraulic Fracturing), um Fließwege für das Gas zur Bohrung zu schaffen. Hierbei werden aus Bohrlöchern heraus im Gestein des Lagerstättenhorizonts mit Hochdruck Risse erzeugt oder erweitert, um den Gaszustrom zur Bohrung zu stimulieren. Dazu wird in der Regel ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien eingesetzt." (Entwurf der Landesregierung NRW).

Im Fokus stehen Vorhaben, bei denen das Hydraulic Fracturing (Frac-Maßnahmen) durchgeführt wird. Die Umweltauswirkungen dieses Verfahrens seien vielfältig und reichen von Leckagen über Erschütterungen und bei größeren Gewinnungsvorhaben bis zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Bohrstandorte und Verbindungsleitungen. Bislang
unterliegen nur Gasgewinnungsvorhaben mit einer täglichen Fördermenge von mehr als 500.000 Kubikmeter Erdgas der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Im genannten Entwurf wird darauf hingewiesen, dass auch Tiefbohrungen im Rahmen der Erkundung von Erdgaslagerstätten (Aufsuchung) erhebliche Umweltauswirkungen hervorrufen
können, besonders dann, wenn in diesen Bohrungen Frac-Maßnahmen zu Testzwecken durchgeführt werden sollen.
Aus diesem Grund wird u. a. eine UVP-Pflicht bereits für die Aufsuchung von Erdöl und Erdgas gefordert.

Der Entwurf wurde am 8. Juli 2011 im Bundesrat vorgestellt und den Ausschüssen zugleitet.


Der Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Landesregierung NRW kann >hier heruntergeladen werden.


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