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Im Wasserrecht können nun ebenfalls erstmals auf Bundesebene einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer, des Küstenmeeres und des Grundwassers in Kraft treten. Die Regelungen gleichen Interessen an der Nutzung und am Schutz von Gewässern aus, zum Beispiel bei der Durchgängigkeit und der Mindestwasserführung. Voraussetzung für die Nutzung der Wasserkraft sind zukünftig geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulationen. Die Bedeutung des Klimawandels wird bei den allgemeinen Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung besonders betont.

Die nun beschlossene Reform des Umweltrechts kann den Schaden jedoch nicht völlig ausgleichen, den CDU und CSU mit ihrem Widerstand gegen das Umweltgesetzbuch angerichtet haben: „Das Kernstück des Umweltgesetzbuches, die so genannte ,integrierte Vorhabengenehmigung’ wird es weiterhin nicht geben. Das Umweltgesetzbuch hätte bedeutet: Ein Projekt – eine Behörde - ein Verfahren - eine Genehmigung. Das hätte gerade die kleinen und mittleren Unternehmen von bürokratischem Aufwand und Kosten entlastet. Diese Vereinfachungen hat die Union bewusst verhindert. Jetzt bleibt es bei dem Nebeneinander verschiedener Genehmigungsverfahren, immerhin wenigstens vor dem Hintergrund bundesweit einheitlicher Regelungen im Natur- und Wasserrecht", sagte Gabriel.

Weitere Informationen zum neuen Umweltrecht können
>hier nachgelesen werden.
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