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Die im Gesetzentwurf hinsichtlich der Verbandsbeteiligung vorgesehenen Änderungen stünden einer sonst vielfach betonten Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements direkt entgegen, so die Naturschutzverbände.

So ist eine Beteiligung nur bei Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geplant, darüber hinaus ist eine Halbierung der Beteiligungsfristen vorgesehen. Es besteht auch die Gefahr, dass Vorhaben entsprechend der sog. Scheibchentaktik in nicht-UVP-pflichtige Verfahren aufgeteilt werden, um eine Beteiligung zu umgehen.
Es wird kritisiert, dass die vorgesehene Streichung z. Zt. geltender Beteiligungsrechte Bürgerinnen und Bürger aktiv von Planungen in ihrem direkten Umfeld ausschließt. Dazu zählen z.B. Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten, Zerstörung geschützter Biotope, Bodenabbau unter 10 ha sowie die Errichtung von Mobilfunkmasten.

Sollte der Gesetzesvorschlag wie vorgelegt umgesetzt werden, werde es von Seiten der Ehrenamtlichen nur die Möglichkeit von Anträgen nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz an die Kommunen geben, um über geplante Vorhaben, deren Auswirkungen und geplante Kompensationen Auskunft zu erhalten. Damit kann von einer beabsichtigten Verwaltungsvereinfachung, Verringerung des Verwaltungsaufwandes und Entlastung der Kommunen als Begründung dieser Gesetzesänderung nicht die Rede sein.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist eine inhaltlichen Beschneidung von Beteiligungsrechten und eine Herabsetzung des ehrenamtlichen Engagements. Dies sehen die Verbände als völlig inakzeptabel an. Schnelle Entscheidungen, die mittel- oder langfristig zu einer Verschlechterung der Umweltstandards führen, dürfen nicht als positive Entwicklung des kommunalen Handlungsspielraums bewertet werden und ohne weiteres Hinterfragen übernommen werden, so die Verbände.

Die Pressemitteilung zum Thema kann >hier nachgelesen werden.
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