Mit Schreiben vom 10. Juni 2025 hat die UVP-Gesellschaft eine Stellungnahme zum Referententwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gesendet.
Kritisiert werden u.a. Einschränkungen beim Lärm- bzw. Gesundheitsschutz in Einzelfällen und die Öffnung gegenüber Planänderungen ohne verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Fokus steht insbesondere der neue § 246e Abs. 3, der praktisch eine Superprivilegierung für Wohngebäude im Außenbereich ohne Bebauungsplan schafft. Zwar wird in Abs. 2 dieses Paragraphen auf die zu berücksichtigenden Screening-Kriterien der Alange 2 BauGB verwiesen. Vorprüfungen verlaufen allerdings in ganz überwiegender Anzahl negativ, eine Pflicht zur Umweltprüfung ergibt sich nur selten.
Die Stellungnahme steht hier zum Download bereit:


