Die Europäische Union hat sich im Dezember 2008 auf Nachhaltigkeitsanforderungen für die energetische Nutzung von Biomasse verständigt. Diese Nachhaltigkeitsanforderungen legen im Einzelnen fest, wie Biomasse, die als Pflanzenöl für die Strom- oder Wärmeerzeugung oder als Biokraftstoff im Verkehr eingesetzt wird, hergestellt werden muss. Diese Biomasse muss im Interesse des Umwelt, Klima- und Naturschutzes so hergestellt werden, dass ihr Einsatz zur Energieerzeugung gegenüber fossilen Energieträgern mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt und dass der Anbau der Pflanzen keine naturschutzfachlich besonders schützenswerten Flächen zerstört, z.B. Regenwälder oder Feuchtgebiete. Auch müssen die sozialen Bedingungen beim Anbau erfasst werden.
Am 19. Juni 2009 wurde das neue Bundesnaturschutzgestez im Bundestag verabschiedet, nachdem es vom Umweltausschuss (gemeinsam mit drei weiteren Gesetzen zum Umweltrecht) am 17. Juni 2009 nach Beratungen mit dem Bundesrat gebilligt wurde.