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Am 07. Juni 2013 wurde die neue HOAI vom Bundesrat verabschiedet. Sie trat mit der Veröffentlichung am 17.07.2013  in Kraft.
Gleichzeitig trat die HOAI in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) außer Kraft.
Das Bundesgesetzblatt Nr. 37 können Sie unter folgenden Link http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl abrufen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und die UVP-Gesellschaft e.V.(Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit) erheben Beschwerde vor der EU-Kommission wegen Verstoß der Bundesregierung und verschiedener Ministerien sowie deren Behörden gegen die Richtlinie 2001/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (nachfolgend: EU-Richtlinie).

Kern der Beschwerde ist, dass in diesem Planungsverfahren zur Erstellung des Netzentwicklungsplans (NEP) 2012 ein Umweltbericht erarbeitet wurde, der den Anforderungen des § 14g UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) nicht entspricht.

Im April und Mai sind zwei neue UVP-Leitfäden in der EU Kommision Umwelt in englischer Sprache erschienen. Der erste beschäftigt sich mit der Frage, wie Klimawandel und Biodiversität in Umweltprüfungen Beachtung finden sollten. Der zweite gibt einen Überblick über die Durchführung von Umweltprüfungen bei grenzüberschreitenden Projekten.

Den UVP-Leitfaden "Guidance on Integrating Climate Change and Biodiversity into Environmental Impact Assessment" können Sie >hier herunterladen.

Den UVP-Leitfaden "Guidance on the Application of the Environmental Impact Assessment Procedure for Large-scale Transboundary Projects" finden Sie >hier.

ZUr entsprechenden Übersichtsseite der EU Kommission Umwelt gelangen Sie >hier

Das Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC) hat gemeinsam mit der ahu AG, dem IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH und dem Institut für angewandte Geowissenschaften der TU Darmstadt im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Gutachten zu den Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten erarbeitet. Wir haben darüber bereits berichtet.

Mittlerweile haben Bundesumweltministerium und Bundesfinanzministerium Entwürfe zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) und zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vorgelegt. Die Rechtsanwälte Hartmut Gaßner und Dr. Georg Buchholz von GGSC kommentieren diese in einem Infobrief. Darin merken die Autoren an, dass die Entwürfe in einigen Punkten von dem  am 14.02.2013 im Bundesrat beschlossenen Änderungsentwurf abweicht. Ebenfalls werden die Empfehlungen des Gutachtens nur teilweise umgesetzt.

Am Fachgebiet Raumordnung und Landesplanung der Universität Augsburg ist eine neue Arbeit aus der Schriftenreihe „Schriften zur Raumordnung und Landesplanung“ erschienen.

In Band 38 befasst sich Kathrin Färber mit dem aktuellen Thema „Der Umgang mit Windenergie in der räumlichen terrestrischen Planung am Beispiel ausgewählter Regionen aus Deutschland und Spanien“. Vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzungen zur Energiewende thematisiert die Arbeit Möglichkeiten der räumlichen Planung zur Minderung der mit einer verstärkten Nutzung der Windenergie in Zusammenhang stehenden Konfliktpotenziale. Dabei wird neben der Situation in Deutschland auch die Handhabung in Spanien differenziert betrachtet.

Die Publikation kann >hier heruntergeladen werden.

 

Die UVP-Gesellschaft hat zum Entwurf der Bundeskompensationsverordnung eine Stellungnahme verfasst. Diese können Sie
>hier nachlesen.

Der Entwurf zur KompensationsVO ist auf den Seiten des BMU veröffentlicht und kann >hier eingesehen werden.

Die UVP-Gesellschaft hat eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf eines Umweltberichts zum Bundesbedarfsplan 2012 auf der Basis des Netzentwicklungsplans verfasst und der Bundesnetzagentur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung überreicht.

Die Stellungnahme können Sie >hier nachlesen.

Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2012 den Entwurf zur Aktualisierung der UVP-Richtlinie offiziell veröffentlicht. Es werden recht umfangreiche Vorschläge zur Änderung und Erweiterung gemacht. Vorausgegangen war eine europaweite Konsultation zum Änderungsbedarf. Der Entwurf ist zu finden unter:

http://ec.europa.eu/environment/eia/pdf/COM-2012-628.pdf

Eine Pressemitteilung der EU-Kommission dazu findet man unter:

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1158_en.htm

Ein Gutachten für das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt zum Thema Fracking (Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten), das am 06.09.2012 in Berlin vorgestellt wurde, schlägt mehrere Änderungen im Berg- und Verwaltungsrecht vor.
Unter anderem wird eine grundsätzliche bundesrechtliche UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben mit einer Öffnungsklausel für die Länder empfohlen. Die durch UVP-Recht gebotene Öffentlichkeitsbeteiligung sollte laut Gutachten um eine vorhabenbegleitende Komponente erweitert werden, da noch immer Unsicherheiten bezüglich der Umweltauswirkungen während des Betriebes bestehen.
Am 30.05.2012 haben die Übertragungsnetzbetreiber den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom für das Jahr 2012 veröffentlicht. Mit dem Entwurf des NEP stellen die ÜNB gewählte Verfahren, Methoden und genutzte Daten sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes für die Jahre 2022 und 2032 der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Europa ist der am stärksten urbanisierte Kontinent der Welt. Jedes Jahr macht sich der Mensch weitere 1000 km2 (ein Gebiet, das größer ist als Berlin) zunutze, wovon ein Großteil versiegelt wird. Bodenversiegelung − die Abdeckung des Bodens mit einer wasserundurchlässigen Schicht − ist eine der Hauptursachen für die Verschlechterung der Böden in der EU. Die Bodenversiegelung betrifft häufig fruchtbares Agrarland, gefährdet die biologische Vielfalt, erhöht die Gefahr von Überschwemmungen und Wasserknappheit und trägt zur globalen Erwärmung bei. Die von der Europäischen Kommission am 12. April 2012 veröffentlichten neuen Leitlinien für bewährte Praktiken zur Begrenzung, Milderung und Kompensierung der Bodenversiegelung beinhalten Beispiele für Strategien, Rechtsvorschriften, Finanzierungsmodelle, lokale Planungsinstrumente, Informationskampagnen und zahlreiche andere in der EU angewendete bewährte Praktiken. Zum Schutz unserer Böden werden in den Leitlinien eine intelligentere Raumplanung und die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien gefordert.
Erdkabel können dazu beitragen, den notwendigen Netzausbau deutlich zu beschleunigen. Das ist ein zentrales Ergebnis der Tagung „Von der Forschung zur Anwendung - Aktuelle Studien zum Netzausbau“. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz und die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hattenden Kongress organisiert, der am 15. März 2012 in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin stattfand.

Auf breites Interesse stieß hier die neue Studie des Bundesumweltministeriums „Ökologische Auswirkungen von 380-kV-Erdleitungen und HGÜ-Erdleitungen“. Die Untersuchung legt erstmals differenzierte ökologische Kriterien für die Alternativen Freileitung und Erdkabel vor und stellt die jeweiligen technischen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile gegenüber. Darüber hinaus beleuchtet sie die rechtlichen Grundlagen für die Erdverkabelung eingehend. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums besitzt die Studie das Potenzial, die bislang vor allem emotional geführten Debatten in Zukunft auf sachlicher Ebene diskutieren zu können.
Der EuGH hat entschieden, dass ein Ministerium der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen verweigern darf, soweit diese Informationen einem noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren zuzurechnen sind, an dem das Ministerium beteiligt ist.
Grund für diese Entscheidung war ein an den EuGH gerichtetes Ersuchen des BVerwG mit der Bitte zu präzisieren, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Umweltinformationen einschränken können.
Am 17. Februar 2012 ist eine neue Fassung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie 2011/92/EU) in Kraft getreten. Diese „Kodifizierung“ ist Teil der laufenden Bemühungen zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds der EU. Das heißt, dass die UVP-Richtlinie und all ihre späteren Änderungen jetzt zu einem einzigen transparenten und verständlichen Rechtsakt zusammengeführt wurden, ohne die geltenden Vorschriften zu ändern.
Die Verhandlung am 26. Januar 2012 vor dem Verwaltungsgericht Hannover über die Klage des BUND Niedersachsen gegen die immissionschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises Hildesheim für eine Schweinemastanlage in Diekholzen endete mit einem Vergleichsvorschlag des Gerichts. Das Gericht hat in der Verhandlung schwerwiegende Mängel im Genehmigungsverfahren des Landkreises gesehen, der trotz entsprechender Einwände des BUND davon abgesehen hatte, das Stallbauvorhaben einer vollständigen UVP zu unterziehen.
Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat am 16. Dezember 2011 einen Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden beschlossen.

Der Mustererlass kann >hier heruntergeladen werden.
Die vom bayrischen Ministerrat am 20.12.2011 beschlossenen "Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Bayern" enthalten Aussagen zur Raumordnung und Regionalplanung, zur Flächennutzungs- und Bauleitplanung, zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Natur- und Artenschutz, zum Waldrecht und zum Denkmalschutzrecht.
Das Institute of Environmental Management & Assessment (IEMA) hat nach einer zweijährigen Forschungsphase die Anwendung und Effektivität der UVP in England untersucht. Ergebnis ist ein umfassender Bericht, der einen Überblick über den aktuellen Stand der UVP in England bietet. Darüber hinaus blickt er in die Zukunft, um aufzuzeigen, wie die Integration der Umweltbelange in Genehmigungsverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit zukünftig verbessert werden können.
Wie bereits berichtet, fordert die Landesregierung NRW eine Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, die unter anderem eine UVP-Pflicht schon für die Aufsuchung von Erdöl und Erdgas beinhaltet.
Hintergrund sind Vorhaben zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten, die bereits zugelassen sind oder beantragt wurden, vor allem dann, wenn hierbei das Hydraulic Fracturing (Frac-Maßnahmen oder kurz "Fracking) durchgeführt wird.
Dieses Thema wurde nun von der SPD-Fraktion im Bundestag aufgegriffen. Sie fordert in einem Beschlussantrag, dass das Bundesbergrecht entsprechend geändert werden soll. Darüber hinaus fordert sie ein Moratorium für die Genehmigung solcher Vorhaben, bis gesicherte Erkenntnisse über die Umweltgefährdungen durch die Förderung von unkonventionellem Erdgas in Deutschland vorliegen. Ebenso soll die Einführung einer unterirdischen Raumordnungsplanung erfolgen.
Bundesumweltministerium - 05.10.2011

Polen will in die eigenständige Nutzung der Kernenergie einsteigen. Mit dem Entwurf des Kernenergieprogramms stellt das polnische Wirtschaftsministerium den Umfang und die Struktur der Maßnahmen vor, die aus dortiger Sicht für den Einstieg notwendig sind.

Die deutsche Öffentlichkeit und die deutschen Behörden haben seit 5. Oktober die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen des grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfungsverfahrens (SUP-Verfahren). Die Beteiligung hatte das Bundesumweltministerium der zuständigen polnischen Behörde mitgeteilt.
In vielen Städten und Regionen führen Flächenverbrauch, Zersiedlung, demografischer und wirtschaftlicher (Struktur-)Wandel zu großen Problemen. Das Prinzip der Flächenkreislaufwirtschaft soll den daraus resultierenden negativen Folgen entgegenwirken, daher wurde es mit den Zielen „Vermeiden – Recyceln – Kompensieren“ für eine nachhaltige Landnutzung entwickelt. Diese Methode zur Reduzierung des Flächenverbrauchs wird jedoch in vielen Regionen Zentraleuropas noch nicht angewandt. Daher ist die Entwicklung von Instrumenten und Vorgehensweisen der Flächenkreislaufwirtschaft sowie deren Bekanntmachung eine wichtige Aufgabe. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) entwickelte im Rahmen des vom „Central Europe Programm zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ geförderten Projekts „Circular Flow Land Use Management – CircUse“ ein Konzept und erstellte Materialien für einen Pilottrainingskurs. Ziel des Kurses war es, die Idee der Flächenkreislaufwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene zu verankern und erste Schritte zur Vorbereitung der Umsetzung von Maßnahmen einzuleiten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat dem Bundesrat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vorgelegt. Darin schlägt sie vor, den Anwendungsbereich für die Durchführung einer  Umweltverträglichkeitsprüfung für die Gewinnung von Erdöl- und Erdgas zu gewerblichen Zwecken und für die Gewinnung von Erdwärme auszuweiten. Gefordert wird die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bereits für die Aufsuchung von Erdöl und Erdgas.

Die UVP-Gesellschaft hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Steigerung der klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden verfasst. Das Gesetz wurde dem Kabinett am 06.06.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt und von diesem beschlossen.

Mit einem Urteil von bundesweiter Bedeutung hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Klagerechte von Umweltverbänden gegen industrielle Großvorhaben wie der Bau von Kohlekraftwerken gestärkt. Hintergrund des Grundsatzurteils ist die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das geplante Trianel-Steinkohlenkraftwerk in Lünen. Nach deutschem Recht war eine gerichtliche Kontrolle bislang stark begrenzt.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat ein Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aufgelegt.
Im Haushalt des Bundesumweltministeriums sind dafür im Jahr 2011 Ausgaben in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt. Das Förderprogramm ist nicht befristet. Daher ist auch im Finanzplan die Fortschreibung des Bundesprogramms mit einem Volumen von 15 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Für das Programm ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Bewilligungsbehörde.

Die UVP-Gesellschaft e.V. hat gemeinsam mit Civil Scape (Non-Governmental Organisations for the European Landscape-Convention) und der DGUF (Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V.) eine Stellungnahme zur Planung einer festen Rheinquerung (Brücke/Tunnel) bei St. Goar/St. Goarshausen verfasst. Anlass war der vorläufige Beschlusstext des UNESCO-Welterbekomitees zum Vorhaben.

Europa hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 seinen Energieverbrauch zu 20 % aus erneuerbaren Energien zu decken. Windenergie soll einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung dieses Ziels leisten. Dies kann jedoch in Einzelfällen zu negativen Auswirkungen auf Arten und Lebensgemeinschaften in Natura 2000-Gebieten führen.

Die Europäische Kommission hat daher am 29. Oktober Leitlinien zur Vermeidung von Konflikten zwischen Windenergieausbau und Biodiversitätspolitik veröffentlicht.

Bezugnehmend auf die Berichte der Kommission über die Anwendung und Wirksamkeit der UVP-RL sowie der SUP-Richtlinie hat der Ausschuss der Regionen eine Stellungnahme veröffentlicht.
Eine Studie des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, an der PricewaterhouseCoopers mitgewirkt hat, schätzt die wirtschaftlichen Schäden durch Umweltrisiken auf 2 bis 4,5 Billionen US-Dollar.

Mit den Auswirkungen des Klimawandels beschäftigen sich Großkonzerne bereits seit einiger Zeit. Dass die Zerstörung von ökologischen Lebensräumen und der Rückgang der Artenvielfalt bereits heute zu Ressourcenengpässen und Kostensteigerungen führt, findet langsam Beachtung in Unternehmen: 18 der 100 größten Unternehmen der Welt erwähnen den Schutz der Biodiversität und Ökosysteme in ihrem Geschäftsbericht. Zwei Firmen stufen Biodiversität bereits als wesentliches strategisches Ziel ein.

Die Risikowahrnehmung ist allerdings regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. So zeigten sich im "Global CEO Survey 2010" von PwC über 50 Prozent der befragten Vorstandsvorsitzenden lateinamerikanischer Unternehmen besorgt über den Schwund der Biodiversität, in Afrika identifizierten 45 Prozent der Befragten die negative Umweltentwicklung als Risiko für das Unternehmenswachstum. Demgegenüber ist das Thema in Westeuropa nur für knapp jeden fünften CEO wichtig, in Deutschland sogar nur für elf Prozent der Befragten.

Die Studie zeigt u. a. Wege auf, wie Unternehmen vom Erhalt der Biodiversität und den bestehenden Synergien zwischen Unternehmen (und deren Tätigkeiten), Biodiversität und sozialer Entwicklung profitieren können.

Die Meldungen zum Thema können >hier und >hier nachgelesen werden
Die Studie kann unter http://www.teebweb.org/ heruntergeladen werden.



Die Europäische Kommission hat eine umfassende öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingeleitet. Die Konsultation betrifft u. a. das Screening von Projekten für die UVP, die Qualität des UVP-Verfahrens, die Harmonisierung der Prüfungsanforderungen in den Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Schwierigkeiten, wenn Vorhaben mehrere Mitgliedstaaten betreffen, die Rolle der Umweltbehörden und die Entwicklung von Synergien mit anderen EU-Politiken wie Klimawandel und biologische Vielfalt. Die Ergebnisse der Konsultation werden bei der Überarbeitung im kommenden Jahr berücksichtigt. Alle interessierten Kreise – Bürger, Stakeholder und Organisationen, die mit Umweltprüfungen befasst sind – werden aufgefordert, sich bis zum 24. September 2010 an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Der Fragebogen liegt in allen 22 Amtssprachen vor.

Auf Einladung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen UNEP kamen über 250 Delegierte aus über 90 Staaten vom 7. bis 11. Juni eine Woche lang auf einer Konferenz in Busan/Südkorea zusammen. Von ihnen wurde die Einrichtung eines neuen internationalen Wissenschaftlergremiums für Biodiversität nach dem Vorbild des Weltklimarats IPCC beschlossen.

Unternehmen müssen gegebenenfalls auch für Umweltschäden haften, die ihnen nicht direkt nachgewiesen werden können. Darauf weist die Presseagentur AFP hin. Es reicht aus, wenn der Schaden durch die Firma naheliegt, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, etwa wegen der räumlichen Nähe und der verwendeten umweltschädlichen Stoffe. (Az: C-378/08)

Gemeinsame Presseinformation von BfN und bdla zur Tagung zur Zukunft der Eingriffsregelung

Bonn, 05. März 2010: Am 1. März ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten, das eine Reihe von Änderungen auch zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung enthält: U.a. sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtlich künftig gleich gestellt und erstmals werden Ersatzzahlungen sowie Regelungen zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (Flächenpools, Ökokonto) bundesweit in das Gesetz aufgenommen. Welche praktischen Konsequenzen sich aus den neuen rechtlichen Regelungen ergeben, wollen 250 Fachleute aus dem ganzen Bundesgebiet auf der Tagung „künftig kreativ kompensieren“ analysieren, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeinsam mit dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) im Wissenschaftszentrum Bonn durchführt.
Eine Analyse der Umweltverbände BUND und NABU zeigt Defizite in den Bundesländern bei der Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie. In den meisten Bundesländern gebe es keine umfassende und ressortübergreifende Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt, bemängelten die Verbände.
Der Versuch, die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) durch eine Revision aufzuweichen, bleibt auch unter der neuen EU-Kommission chancenlos. Der designierte Umweltkommissar Janez Potocnik verdeutlichte in seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament am 13.01.2010, dass er nicht vorhabe, die europäischen Naturschutzrichtlinien zu überarbeiten.

Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften hat ein Handbuch zur SUP herausgegeben. Das Handbuch Strategische Umweltprüfung wurde hierfür grundlegend umstrukturiert, überarbeitet und erweitert.

Der BUND Landesverband Niedersachsen e.V. kritisiert in einer Pressemitteilung ein so genanntes „Ausführungsgesetz“ zum BNatSchG, das unter hohem Zeitdruck von der niedersächsischen Landesregierung vorangetrieben wird und am 1. März, also zeitgleich mit dem neuen BNatSchG, in Kraft treten soll.
Der vorliegende Entwurf erwecke an einer ganzen Reihe von Stellen rechtliche Zweifel und führe zu erheblichen Rechtsunsicherheiten für alle Projekte, die auf dieser Grundlage zugelassen werden.
Anlässlich der feierlichen Eröffnung des Internationalen Jahres der Biodiversität durch Kanzlerin Angela Merkel am kommenden Montag (11. Januar 2010) fordert die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) die Bundesregierung auf, im UN-Jahr der Biologischen Vielfalt die Ankündigungen zum Artenschutz in Deutschland entschlossen umzusetzen. Nur wenn die Regierung im eigenen Land endlich von Proklamationen zu praktischen Schutzmaßnahmen komme, könne sie ihren derzeitigen Vorsitz der UN-Verhandlungen zur Biodiversität glaubhaft nutzen und auch andere Länder zum Schutz der biologischen Vielfalt bewegen.
Ein Bündnis aus Stromnetzbetreibern, Verbänden, Umweltorganisationen,
Bürgerinitiativen und wissenschaftlichen Institutionen hat sich unter dem Dach der Deutschen Umweltwilfe zu einem Forum zusammengeschlossen. Es will den „Flaschenhals“ beim weiteren Zubau Erneuerbarer Energien überwinden. Der Umbau
der Stromnetze für Mensch und Natur soll dabei verträglich gestaltet werden.
Der am 13. November veröffentlichte Bericht über das Projekt "Ökonomischer Wert von Ökosystemen und biologischer Vielfalt“ (The Economics of Ecosystems and Biodiversity - TEEB) wurde von Deutschland und der EU-Kommission als Antwort auf einen Vorschlag der G8+fünf Umweltministern 2007 auf den Weg gebracht und richtet sich insbesondere an Entscheidungsträger. Der Studie zufolge nimmt weltweit die Belastung der Ökosysteme zu und viele dieser wertvollen Ausgleichsleistungen sind gefährdet. Zwar können technische Lösungen einige dieser Leistungen ersetzen, doch hat dies in der Regel einen hohen Preis. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Artenvielfalt ist daher ein wesentlicher Schritt beim Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft, vor allem weil die Artenvielfalt auch für einen erfolgreichen Klimaschutz unerlässlich ist.
Beim NEKHG handelt es sich um das Niedersächsische Gesetz zur landesweiten Umsetzung der mit dem Modellkommunen-Gesetz erprobten Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume. Auf einem gemeinsamen Treffen haben sich die Niedersächsischen Naturschutzverbände gegen einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/1497 - zum NEKHG ausgesprochen. Sie begründen ihre Entscheidung damit, dass im Bereich der Verbandbeteiligung weit reichende negative Veränderungen für alle Naturschutzverbände in Niedersachsen festgeschrieben werden.
Beim Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt handelt es sich u.a. um die Ablösung von Bundesrecht, welches auf der früheren Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 75 des Grundgesetzes a.F. beruht. Die Rechtsvorschriften des Umweltrechts des Bundes sollen, soweit dies nicht bereits durch parallele Rechtssetzungsvorhaben zum Naturschutz- und Wasserrecht vorgesehen ist, durch bundesrechtliche Vollregelungen ersetzt werden.
Das Bundeskabinett hat im September einen Aktionsplan für nachwachsende Rohstoffe beschlossen. Der Aktionsplan ergänzt den im April verabschiedeten Aktionsplan Biomasse. Ziel des Aktionsplans ist ein Gesamtkonzept zum Ausbau der stofflichen Nutzung nachwachsender  Rohstoffe. Dies soll unter Beachtung der Ziele und Anforderungen der nationalen und europäischen Nachhaltigkeitsstrategien geschehen.
Das Bundesministerium für Inneres hat eine Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung veröffentlicht. Grundlage ist § 43 Absatz 1 Nr. 5 und § 44 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), nach dem die Ressorts verpflichtet sind, die voraussichtlichen Gesetzesfolgen einer Regelung darzustellen. Diese umfassen die beabsichtigten Wirkungen und unbeabsichtigten Nebenwirkungen (§ 44 Absatz 1 Satz 2 GGO). Im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sollte jede geprüfte Regelung und Regelungsalternative auf nachhaltige Wirkung geprüft werden.
Die DUH hat 15 Eckpunkte für ein Biodiversitätsgesetz vorgestellt. Mit dem
Vorschlag sollen die Ziele der von der Bundesregierung im November 2007
beschlossenen Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt umgesetzt werden. Alle 15 Eckpunkte fallen in die Hoheit des Bundes.
Bereits im März ist ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebener und innerhalb eines Forschungsprojekts erarbeiteter Leitfaden zur strategischen Umweltprüfung erschienen.

Der Muster-Einführungserlass zum BauGB der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz ist von der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) am 06./07.12.2001 zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Er erläutert die Änderungen des BauGB und die relevanten Regelungen des UVPG zur UVP im
Bauleitplanverfahren. Nicht Gegenstand des Erlasses sind die möglichen Auswirkungen auf das Baugenehmigungsverfahren bzw. die Frage, ob ergänzende landesrechtliche Regelungen erforderlich sind. Eine Vorbemerkung soll dazu beitragen, unbegründete "Schwellenängste" vor dem Umgang mit den neuen Regelungen abzubauen. Im Weiteren vermittelt der Mustererlass einen Überblick über die für das Bauleitplanverfahren relevanten Gesetzesänderungen. Die Bestimmungen des UVPG zur Feststellung der UVP-Pflicht, insbesondere zur Durchführung der Vorprüfung im Einzelfall werden umfassend erläutert. Unter Nummer 3 des Mustererlasses werden insbesondere die Vorhaben nach Anlage 1 Nr. 18 zum UVPG behandelt, bei denen der Bebauungsplan selbst das Vorhaben darstellt. Den Schwerpunkt der Darstellung der Änderungen des BauGB selbst bilden die Anforderungen an den Umweltbericht. Bemerkenswert ist die Feststellung der Fachkommission Städtebau im Muster-Erlass, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für eine "ordentlich planende" Gemeinde im Wesentlichen keine Zusatzanforderungen mit sich bringe. Es wird die Empfehlung ausgesprochen, sich auch bei anderen Bebauungsplänen hinsichtlich der Darstellung der Umweltbelange an die Struktur des Umweltberichts anzulehnen. Dies sei insbesondere auch im Hinblick an die absehbare Verabschiedung einer Richtlinie zur Plan-UVP sinnvoll.

Mustereinführungserlass zur Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bebauungsplanung (PDF)
Die Dortmunder Erklärung zur Umweltprüfung der Zukunft kann > hier heruntergeladen werden.
Die Stellungnahme kann > hier heruntergeladen werden.
Der Umweltleitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes wurde geändert. Der überarbeitete Teil V: Artenschutz berücksichtigt die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zu diesem Themenfeld. Dadurch ergeben sich Veraenderungen in der Handhabung des Artenschutzes auch bei der Planfeststellung und -genehmigung von Bahnanlagen.
Der neue Umweltleitfaden steht > hier zum kostenlosen Download bereit.

1. Zum UGB allgemein

Wir bedanken uns für die Beteiligung und Aufforderung, im Rahmen der Aufstellung eines Umweltgesetzbuches als anerkannter Umweltverband Stellung zu nehmen. Angesichts der leider nur sehr kur­zen Stellungnahmefrist können wir uns auf die wesentlichen Problempunkte beschränken und nur auf einzelne positive Aspekte des UGB eingehen.

Vorbehaltlich der Berücksichtigung einiger wesentlicher Aspekte im Hinblick auf das UGB III und insbesondere auf die dortige naturschutzrechtliche Eingriffsregelung stimmen wir der Einführung eines Umweltgesetzbuchs zu. Allerdings müssen wir betonen, dass es in bestimmten, noch näher zu erläuternden Punkten auch zu einem Abbau von bewährten und innovativen Naturschutzstandards kommt, die äußerst kritisch erscheinen.

Die UVP-Gesellschaft e.V. begrüßt den vorliegenden, aufgrund der Föderalismusreform notwendigen Entwurf im Grundsatz.

Entsprechend der Zielsetzung des Vereins, die Instrumente der Umweltprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung, Umweltprüfung in der Bauleitplanung, FFH-Verträglichkeitsprüfung) zu entwickeln und zu effektivieren, konzentrieren wir uns in unserer folgenden Stellungnahme auf die vorgesehenen Regelungen zu diesen Instrumenten, die uns im Gegensatz zum restlichen Entwurf nicht zu überzeugen vermögen.

Richtlinie VDI 3785 Blatt 1:
Umweltmeteorologie – Methodik und Ergebnisdarstellung von Untersuchungen zum planungsrelevanten Stadtklima

Aussagen zu einheitlichen Untersuchungsmethodiken, zur Ergebnisdarstellung und zur Bewertung des Stadtklimas trifft die neu im Dezember 2008 von der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN veröffentlichte Richtlinie VDI 3785 Blatt 1.
Das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen(MUNLV) hat sich im November 2008 für Beteiligung-Online als Beteiligungs-Plattform entschieden. Beteiligung-Online ist die Internet-Plattform, mit der in Deutschland die meisten Verfahren der Raumordnung und der Regionalplanung online beteiligt
werden. "Beteiligung-Online" wird von der Ingenieurgesellschaft entera aus Hannover entwickelt und vertrieben. Es handelt sich um eine reine Internet-Anwendung und ist daher auch nur dort verfügbar.
Rodrigues, L., Bach,L., Dubourg-Savage, M.-J. , Goodwin, J. & Harbusch, C. (2008): Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windenergieprojekten. EUROBATS Publication Series No. 3 (deutsche Fassung).UNEP/EUROBATS Sekretariat, Bonn, Deutschland, 57 S.

Diese neu erschienene EUROBATS-Publikation betrachtet die Auswirkungen von Windenergieprojekten auf Fledermäuse. Ziel des Leitfadens ist es laut Herausgeber, " Entwickler und Planer dafür zu sensibilisieren, beim Bau von Windenergieanlagen Fledermäuse, deren Quartiere,Wanderrouten und Nahrungsgebiete zu berücksichtigen."
Am 01.02.2009 hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in einer Pressemeldung des BMU das endgültige Aus für das Umweltgesetzbuch bekanntgegeben. Begründet wird das Scheitern mit dem Widerstand Bayerns und mangelnder Kompromissbereitschaft seitens der Union. "Getrieben von Besitzstandswahrern, Bedenkenträgern und Berufsablehnern machen wesentliche Teile der Union jetzt, wo den Worten Taten folgen sollen, eine Vollbremsung. Die
Union stellt sich damit sowohl gegen den verfassungspolitischen Auftrag der Föderalismusreform als auch gegen den Koalitionsvertrag", so Minister Gabriel.
Aufhänger des Widerstandes war die IVG, die Integrierte Vorhabensgenehmigung, die nach Sicht der CSU Umweltanforderungen und Unsicherheiten im Vollzug verschärft.

Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen

Die Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen ist das Arbeitsergebnis der AG „Kulturelles Erbe in der Umweltverträglichkeitsprüfung“ der UVP-Gesellschaft, die seit 15 Jahren beim Rheinischen Verein eine organisatorische Heimat gefunden hat.

Auf einer EU-Konferenz in Athen zum Thema Artenvielfalt und Biodiversität Anfang der Woche hat die EU-Kommission betont, dass Fortschritte im Erhalt der Biodiversität erzielt wurden. Auf 17 Prozent des EU-Gebietes wurden mittlerweile Natura 2000 Gebiete etabliert, die der Zerstörung vieler einzigartiger Naturgebiete entgegengewirkt haben. Dennoch musste die Kommission einräumen, dass der EU-Aktionsplan zur Biodiversität gescheitert ist. Es sei nicht wahrscheinlich, dass die EU das ursprüngliche Ziel, den Verlust der Arten bis 2010 zu stoppen, erreichen könne. Nun debattierten ExpertInnen darüber, wie die Artenschutzpolitik zukünftig verbessert werden soll. Die Europäische Umweltagentur forderte, Biodiversität als Querschnittsthema in Landwirtschafts-, Forstwirtschafts- und Fischereipolitik besser zu integrieren. Außerdem müsse der wahre Preis von Produkten ermittelt und negative Folgen für Ökosysteme mit eingerechnet werden.
Die EU-Kommission legte einen Acht-Punkte-Plan für die künftige Ausrichtung der Biodiversitätspolitik vor.

  1. Mehr Bewusstsein für den Wert von Biodiversität fördern. Ökosysteme sind die Grundlage unseres ökonomischen, sozialen und kulturellen Wohlstands
  2. Besseres Verständnis erreichen für den Zustand der Ökosysteme und ihrer Biodiversität und was für ihren Schutz getan werden muss. Wissenschaftliches Engagement verstärken.
  3. Ein funktionsfähiges Netzwerk von Schutzgebieten errichten - Natura2000 auf die Meere erweitern, das Management der terrestrischen Gebiete verbessern.
  4. Mehr als nur sensible Gebiete schützen - auch die "normalen" Ökosysteme brauchen Schutz und Beachtung.
  5. Global denken und den europäischen "Biodiversitätsfußabdruck" reduzieren - bis 2030 die Entwaldung aufhalten.
  6. Biodiversitätsschutz in andere Politikbereiche integrieren Finanzierung sichern
  7. Klimawandel und Biodiversitätsverlust hängen zusammen und können nicht getrennt angegangen werden.

Quelle: europa.eu; DNR; BBN
Am 14. Mai soll der Entwurf des neuen Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet werden. In einem gemeinsamen Papier fordern DNR, BBN, BUND, DUH, NABU, Oeko-Institut und UfU eine spürbare Verbesserung des Entwurfes.
Die VDI-Gesellschaft Energietechnik (VDI-GET) und die VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik (VDI-KUT) haben sich zur neuen VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU) zusammengeschlossen. Ihre zentralen Arbeitsschwerpunkte sind die Energie- und Ressourceneffizienz. Aus dem Bereich der Umwelttechnik fließen dazu die Themen Nachhaltiges Wirtschaften, Wirtschaften in Kreisläufen sowie Produkt- und Produktionsintegrierter Umweltschutz ein. Energietechnische Arbeitsinhalte sind die Anwendungstechnik, die erneuerbaren Energien, die Energiesystemtechnik, die energiewirtschaftliche Bewertung sowie das Energiemanagement und der effiziente Wärme- und Kälteschutz für betriebstechnische Anlagen.
Am 02. Juli 2009 findet die offizielle Gründungsveranstaltung des Climate Service Center (CSC) statt. Es wurde bereits am 1.1.2009 unter dem Dach des GKSS-Forschungszentrums Geesthacht gegründet.
Umsetzungsgesetz für UNESCO-Welterbeübereinkommen gefordert

Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) macht darauf aufmerksam, dass vor dem Hintergrund der vom vom Sächs.OVG in Bautzen in Zusammenhang mit dem Bau des Verkehrszugs "Waldschlößchenbrücke" herausgestellte Problematik der fehlenden Transformation der Unesco-Welterbekonvention in das nationale deutsche Recht gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG, die von der Bundesrepublik Deutschland (West) bereits 1976 ratifiziert wurde. zunächst der Kulturpolitische Experte der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags MdB Hans-Joachim Otto am Rande des Parteitags der Liberalen in Hannover ein nationales UNESCO-Welterbe-Ausführungsgesetz angekündigt hat.
Bereits im März diesen Jahres wurde vom Umweltbundesamt eine Studie veröffentlicht, die das UVPG des Bundes untersucht.
Laut den Autoren (Kurzfassung des Berichtes) ist es Ziel der Untersuchung, die Auswirkungen des UVPG auf den Vollzug des
Umweltrechts und die Durchführung von Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen zu ermitteln und zu bewerten, etwaige Schwachstellen zu identifizieren und mögliche Verbesserungsmaßnahmen für einen effektiven und effizientenVollzug zu entwickeln. Dazu wurden 105 Fallstudien aus den Jahren 1999 bis 2005 betrachtet.
Nach der Verabschiedung des neuen Umweltrechtes durch den Bundestag hat dieses nun auch den Bundesrat passiert. Damit ist der Reformprozess abgeschlossen, das bislang gültige Rahmenrecht wird durch ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht ersetzt.

Im Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt wird
die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte wasserwirtschaftliche und forstliche Vorhaben zum ersten Mal bundeseinheitlich geregelt. Bei Industrie- und Abfallbehandlungsanlagen wird den Bundesländern eine bessere Kontrolle der Abfallströme und Entsorgungswege ermöglicht. Damit kann eine illegale Nutzung von Abfällen besser unterbunden werden.

Die EU-Kommission hat einen Bericht über den Erhaltungszustand von über 1150 Arten und 200 Lebensraumtypen, die durch EU-Recht geschützt sind, veröffentlicht. Nur bei einem kleinen Teil dieser empfindlichen Lebensräume und Arten wurde ein guter Erhaltungszustand erreicht; die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen verstärken, wenn sich diese Situation verbessern soll. Der Bericht, der sich auf den Zeitraum 2001-2006 erstreckt und die bislang umfassendste Übersicht über die biologische Vielfalt in der EU bietet, ist ein wichtiger Maßstab zur Abschätzung zukünftiger Trends. Grasland, Feuchtgebiete und Küstenräume sind am stärksten gefährdet, insbesondere wegen des Rückgangs der traditionell geprägten Landwirtschaft, wegen der Förderung des Fremdenverkehrs und wegen des Klimawandels. Es gibt aber auch einzelne Lichtblicke: So beginnen einige größere, bedeutsame Arten wie der Wolf, der eurasische Luchs, der Biber und der Otter bereits wieder, Teile ihrer früheren Lebensräume zu bevölkern.

Die Europäische Union hat sich im Dezember 2008 auf  Nachhaltigkeitsanforderungen für die energetische Nutzung von Biomasse verständigt. Diese Nachhaltigkeitsanforderungen legen im Einzelnen fest, wie Biomasse, die als Pflanzenöl für die Strom- oder Wärmeerzeugung oder als Biokraftstoff im Verkehr eingesetzt wird, hergestellt werden muss. Diese Biomasse muss im Interesse des Umwelt, Klima- und Naturschutzes so hergestellt werden, dass ihr Einsatz zur Energieerzeugung gegenüber fossilen Energieträgern mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt und dass der Anbau der Pflanzen keine naturschutzfachlich besonders schützenswerten Flächen zerstört, z.B. Regenwälder oder Feuchtgebiete. Auch müssen die sozialen Bedingungen beim Anbau erfasst werden.
Am 19. Juni 2009 wurde das neue Bundesnaturschutzgestez im Bundestag verabschiedet, nachdem es vom Umweltausschuss (gemeinsam mit drei weiteren Gesetzen zum Umweltrecht) am 17. Juni 2009 nach Beratungen mit dem Bundesrat gebilligt wurde.
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