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Das EU-Koordinationsbüro des DNR begrüßt  jedoch, dass sich das Parlament bei Fragen zur Transparenz, der Öffentlichkeitsbeteiligung und neuer Umweltfaktoren bei den Verhandlungen durchsetzen konnte. Zukünftig werden demnach auch Ressourceneffizienz, Klimawandel, Biodiversität und Katastrophenvorsorge bei der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt. Auch sollen die kulmulativen Auswirkungen von Projekten beachtet werden. Außerdem wurden neue Bestimmungen zu Monitoring und Strafen und die erforderliche Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten beschlossen. Dennoch bleibt die Richtlinie hinter den Forderungen des Parlaments und den Vorschlägen der Kommission zurück.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat bereits am 20. Dezember dem im Trilog erzielen Kompromissvorschlag zugestimmt. Die formelle Zustimmung im Ministerrat und im Europäischen Parlament soll im ersten Quartal 2014 erfolgen.

Die gesamte Pressemitteilung des EU-Koordinationsbüros des Deutschen Naturschutzrings können Sie >hier nachlesen.

 

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