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In Übereinstimmung mit der genannten EU-Richtlinie sind nach § 14g Abs. 1 Satz 2 UVPG die  voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans (hier: des  Bundesbedarfsplans, der nach § 12e Abs. 1 EnWG auf dem NEP basiert) sowie vernünftige Alternativen zu ermitteln und im Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Bei der Erstellung und Verabschiedung des Bundesbedarfsplans erfolgt jedoch keine korrekte bzw. gar keine Prüfung vernünftiger Alternativen. Im Gegenteil, die Bundesnetzagentur hat in ihrem Umweltbericht sogar begründet, dass verschiedene Alternativen in der SUP nicht betrachtet wurden.

Der BUND hat sich in seinen Stellungnahmen zum Netzentwicklungsplan für einen Umbau des Stromnetzes ausgesprochen, wenn dieser Teil einer Gesamtkonzeption zur Transformation des Energiesystems hin auf eine effiziente Nutzung erneuerbarer Energien ist. Auch die UVP-Gesellschaft hat sich mit einer umfassenden Stellungnahme beteiligt. Die vielfältigen Einwände und Vorschläge wurden jedoch seitens der Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur fast vollständig ignoriert. Insbesondere wurde keine Prüfung vernünftiger Alternativen im Sinne der EU-Richtlinie sowie des UVPG durchgeführt.

Nunmehr soll mit der geplanten Verabschiedung des Bundesbedarfsplans für sämtliche  Stromleitungsplanungen der „energiewirtschaftliche Bedarf“ durch den Bundestag als Gesetz festgestellt werden. Die Frage der Sinnhaftigkeit und Erfordernis einer Leitung als Ergebnis einer grundsätzlichen Betrachtung vernünftiger Alternativen kann aber in den dann auf dieser gesetzlichen Grundlage folgenden Genehmigungsverfahren („Bundesfachplanung“, Planfeststellungsverfahren) nicht mehr in Frage gestellt werden. Damit steht der Netzentwicklungsplan als Grundlage für den Bundesbedarfsplan im Widerspruch zu der seit 2001 verpflichtenden Strategischen Umweltprüfung. Obwohl der BUND und tausende Einwender auf diesen eklatanten Mangel hingewiesen haben, hat die Bundesnetzagentur sogar bewusst und offen festgestellt, dass sie zahlreiche mögliche „vernünftige Alternativen“ nicht berücksichtigt und Auswirkungen der elektromagnetischen Felder auf Menschen in ihrem Umweltbericht nicht einbezieht.

Die Vollständige Beschwerde können Sie >hier nachlesen.

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