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Im Streitfall ging es um ein Öl- und petrochemisches Zentrum in der Gegend von Priol Gargallo auf Sizilien. Seit Jahren traten dort mehrfach starke Umweltschäden auf. Die italienische Regierung verpflichtete jeweils die nahegelegenen Unternehmen, die Schäden zu beseitigen. Die Klagen mehrerer Firmen legten die italienischen Gerichte dem EuGH vor.

Der bestätigte nun das Vorgehen der italienischen Umweltbehörden. Das im EU-Recht festgelegte Verursacherprinzip bei Umweltschäden erfordere nicht unbedingt einen konkreten Nachweis. Es reiche aus, wenn die Behörden "plausible Anhaltspunkte" für die Urheberschaft haben. Nach einem weiteren Urteil (Az: C-379/08) können die Behörden ihre Auflagen dabei auch nachträglich ändern, wenn dies zum Schutz der Umwelt erforderlich ist.
Quelle:Umwelt Magazin
Der Volltext des EuGH-Urteils kann >hier nachgelesen werden.
Das Folgeurteil (Az: C‑379/08 und C‑380/08) können Sie >hier nachlesen.
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