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Gesetze und andere staatliche Vorhaben sollen auf ihre Verträglichkeit mit
den Zielen der Nationalen Biodiversitätsstrategie und ihre Auswirkungen auf
die biologische Vielfalt geprüft werden. Damit soll verhindert werden, dass verschiedene Ministerien widersprüchliche Vorgehensweisen in Bezug auf die Biodiversitätsstrategie beschliessen und umsetzen.
In den Eckpunkten für ein Biodiversitätsgesetz fordert die DUH, dass der
Bund auf der Grundlage seiner neuen Verfassungskompetenz einen bundesweiten
verbindlichen Biotopverbund plant, der natürliche Lebensräume auch außerhalb
von Schutzgebieten wie Nationalparks oder Biosphärenreservaten vernetzt.
Seit dem Elbehochwasser von 2002 erstellte, aber wieder in den Schubladen
verschwundene Pläne für Rückverlegungen von Deichen entlang von
Bundeswasserstraßen müssten endlich umgesetzt werden. „Auwälder und
Feuchtwiesen sind für den Artenschutz unverzichtbar, bilden einen
natürlichen Schutz vor Hochwasser und sind eines der wirksamsten natürlichen
Mittel für den Klimaschutz“, sagte Ulrich Stöcker, Leiter des Bereichs
Naturschutz bei der DUH.

Die DUH schlägt  ein sogenanntes Artikelgesetz vor, mit dem mehrere Fachgesetze vom  Bundeswaldgesetz bis zur Bundesverkehrswegeplanung geändert und ergänzt
werden, und z. B. die Anforderungen an Nationalparke oder die Unterstützung
der natürlichen Rückkehr von einst ausgerotteten Arten wie dem Wolf geregelt
werden. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen fallen alle in die
Kompetenz des Bundes und bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Das Eckpunktepapier der DUH kann > hier nachgelesen werden.
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