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Die UVP-Gesellschaft hat zum Entwurf der Verordnung zu den UVP-Internetprotalen fristgerecht zum 17.1.2019 Stellung genommen. Da der Entwurf erst am 22.12.2018 versandt wurde, musste die Stellungnahme unter großem Zeitdruck erarbeitet werden und ist daher auf wesentlichen Aspekte beschränkt.

Insbesondere geht es uns darum, dass die in den Portalen gesammelte Daten auch weiterhin verfügbar bleiben und dass zentrale Dokumente wie der UVP-Bericht und die allgemein verständliche Zusammenfassung mit einem Sofort-Klick erreichbar sind. Ferner zählt für uns der Untersuchungsrahmen zu den zentralen Verfahrensdokumenten, die ebenfalls verfügbar sein sollten.

 

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