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Warum soll man Mitglied in der UVP-Gesellschaft werden? Warum soll man als Unternehmen Mitglied in der UVP-Gesellschaft werden? Wie wird man Mitglied in der UVP-Gesellschaft? Und was kostet das?
Warum soll man Mitglied in der UVP-Gesellschaft werden?
- Weil man die Sache der UVP unterstützen will.
- Weil man interdisziplinäre Fachdiskussion und Erfahrungsaustausch geboten bekommt.
- Weil man von einem Fachnetzwerk profitieren kann.
- Weil man dann den UVP-report 5mal im Jahr kostenlos erhält.
- Weil man verbilligt an vielen Tagungen und Workshops teilnehnen kann.
- Weil man sich als Nutzer auf der Homepage registrieren lassen kann und dann Zugriff auf exklusive Serviceleistungen erhält (z.B. UVP-report Archiv, UVP-Forum).
- Weil man Leistungen des UVP-Zentrums (Beratung, Recherchen, Veröffentlichungen, Kopien) zur ermäßigten Konditionen erhält.
Warum soll man als Unternehmen Mitglied in der UVP-Gesellschaft werden?
- Weil es alle oben genannten Leistungen erhält.
- Weil es einen kostenlosen Weblink auf den Webseiten der UVP-Gesellschaft bekommt.
- Weil jedes Mitglied des Unternehmens einen eigenen persönlichen Zugang zu den exklusiven Serviceleistungen (s.o.) erhält.
- Weil es 10% Rabatt auf Anzeigen im UVP-report erhält.
- Weil es gegen Aufwandsentschädigung einen Eintrag in der Rubrik "Verzeichnis der Mitgliedsunternehmen" im UVP-report erhält.
Wie wird man Mitglied in der UVP-Gesellschaft?
- Postkarte genügt an: UVP-Gesellschaft, Sachsenweg 9, 59073 Hamm
- Anruf funktioniert auch: 0 23 81 / 5 21 29
- Oder ein Fax? 0 23 81 / 5 21 95
- Es tut auch eine E-mail über das Kontakt-Formular
Und was kostet das?
Jahresbeiträge, gültig ab 1.1.2008 (nach Beschluss auf der Mitgliederversammlung am 6. September 2007 in Dortmund)
- Persönliche Mitglieder: 100,00 Euro
- Studierende, Auszubildende, Erwerbslose (gegen Nachweis): 45,00 Euro
- Büros/Abteilungen mit bis zu 5 Beschäftigten: 200,00 Euro
- Büros/Abteilungen mit 5 bis 20 Beschäftigten: 380,00 Euro
- Büros/Abteilungen mit mehr als 20 Beschäftigten: 610,00 Euro
- Gebietskörperschaften und Hochschulinstitute: 300,00 Euro
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