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Warum soll man Mitglied in der UVP-Gesellschaft werden?
Warum soll man als Unternehmen Mitglied in der UVP-Gesellschaft werden?
Wie wird man Mitglied in der UVP-Gesellschaft?
Und was kostet das?

Warum soll man Mitglied in der UVP-Gesellschaft werden?

  • Weil man die Sache der UVP unterstützen will.
  • Weil man interdisziplinäre Fachdiskussion und Erfahrungsaustausch geboten bekommt.
  • Weil man von einem Fachnetzwerk profitieren kann.
  • Weil man dann den UVP-report 5mal im Jahr kostenlos erhält.
  • Weil man verbilligt an vielen Tagungen und Workshops teilnehnen kann.
  • Weil man sich als Nutzer auf der Homepage registrieren lassen kann und dann Zugriff auf exklusive Serviceleistungen erhält (z.B. UVP-report Archiv, UVP-Forum).
  • Weil man Leistungen des UVP-Zentrums (Beratung, Recherchen, Veröffentlichungen, Kopien) zur ermäßigten Konditionen erhält.

Warum soll man als Unternehmen Mitglied in der UVP-Gesellschaft werden?

  • Weil es alle oben genannten Leistungen erhält.
  • Weil es einen kostenlosen Weblink auf den Webseiten der UVP-Gesellschaft bekommt.
  • Weil jedes Mitglied des Unternehmens einen eigenen persönlichen Zugang zu den exklusiven Serviceleistungen (s.o.) erhält.
  • Weil es 10% Rabatt auf Anzeigen im UVP-report erhält.
  • Weil es gegen Aufwandsentschädigung einen Eintrag in der Rubrik "Verzeichnis der Mitgliedsunternehmen" im UVP-report erhält.

Wie wird man Mitglied in der UVP-Gesellschaft?

  • Postkarte genügt an: UVP-Gesellschaft, Sachsenweg 9, 59073 Hamm
  • Anruf funktioniert auch: 0 23 81 / 5 21 29
  • Oder ein Fax? 0 23 81 / 5 21 95
  • Es tut auch eine E-mail über das Kontakt-Formular

Und was kostet das?

Jahresbeiträge, gültig ab 1.1.2008 (nach Beschluss auf der Mitgliederversammlung am 6. September 2007 in Dortmund)

  • Persönliche Mitglieder: 100,00 Euro
  • Studierende, Auszubildende, Erwerbslose (gegen Nachweis): 45,00 Euro
  • Büros/Abteilungen mit bis zu 5 Beschäftigten: 200,00 Euro
  • Büros/Abteilungen mit 5 bis 20 Beschäftigten: 380,00 Euro
  • Büros/Abteilungen mit mehr als 20 Beschäftigten: 610,00 Euro
  • Gebietskörperschaften und Hochschulinstitute: 300,00 Euro