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Der Sachverständigenrat für Umweltfragen fordert in einem Sondergutachten "Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten", das am 26.03.2014 an Bundesumweltminsterin Dr. Barbara Hendricks übergeben wurde, eine generelle UVP-Pflicht für Flugrouten.

Diese sind trotz erheblicher Umweltauswirkungen nicht UVP-pflichtig. Die Umweltauswirkungen werden bislang nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens anhand einer unverbindlichen Prognose untersucht. Der SRU empfiehlt daher, eine grundsätzliche UVP-Pflicht einzuführen. Um Doppelprüfungen zu vermeiden, sollte eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur dann erfolgen, wenn die Umweltauswirkungen der Flugrouten nicht schon umfassend im Zualassungsverfahren geprüft wurden. Eine UVP sollte ebenfalls durchgeführt werden, wenn Flugrouten nachträglich geändert werden und deren Auswirkungen wesentlich sind. Im Rahmen der vorgeschlagenen UVP sollte zudem die Öffentlichkeitsbeteiligung verbessert werden.

Darüber hinaus schlagen die Sachverständigen vor, den "aktiven" Lärmschutz, also die Reduzierung des Fluglärms durch z. B. Minderung der Lärmquellen oder Nachtflugverbote dem "passiven" Lärmschutz wie z. B. dem Einbau von Schallschutzfenstern vorzuziehen.

Das komplette Sondergutachten können Sie >hier herunterladen; die Kurzfassung finden Sie >hier.

 

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