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 Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz zeitnah verabschieden, können die Regelungen noch vor der Sommerpause in Kraft treten, eine fristgerechte Umsetzung bis zum 16. Mai 2017 ist jedoch sehr wahrscheinlich nicht mehr möglich.

Von den Änderungen betroffen sind Bestimmungen zur Durchführung  der UVP-Vorprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung des Flächenschutzes, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Energieeffizienz und von Unfall- und Katastrophenrisiken. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll verbessert und modernisiert werden; Bürgerinnen und Bürger erhalten in Zukunft direkten Zugang zu UVP-Unterlagen über Internetportale der Länder und des Bundes. Zudem sollen UVP-Vorschriften einfacher, besser verständlich und anwenderfreundlicher ausgestaltet sein. Kleinere Vorhaben werden UVP-pflichtig um zu vermeiden, dass Investoren wie bisher der UVP-Pflicht entgehen können, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine aufteilen, die nacheinander und ohne Pflicht zur Umweltprüfung zugelassen werden.

Die UVP-Gesellschaft hat zu dem hier beschriebenen Gesetzentwurf eine Stellungnahme verfasst. Abgesehen von den inhaltlichen Belangen kritisierte sie die Form  der Verbändebeteiligung, insbesondere im Hinblick auf  den extrem kurz gefassten Zeitrahmen. Für die Kommentierung der fast 150 Seiten umfassenden UVPG-Novelle (mit Begründung) wurden nur wenige Tage (über die Weihnachtszeit hinweg) eingeräumt. Dieser völlig ungenügende Zeitrahmen wurde durchweg von allen Verbänden gerügt. Inwieweit der nun vorgelegte Entwurf der Bundesregierung von demjenigen abweicht, auf dessen Grundlage die Verbändeanhörung stattfand, muss nun im Detail geprüft werden.
Alles zur Stellungnahme der UVP-Gesellschaft e. V. können Sie >hier  nachlesen.
Den Entwurf zur UVPG-Novelle können Sie >hier herunterladen

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